Familienkarte Hessen

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Die Familienkarte Hessen wurde im September 2010 eingeführt und war seinerzeit deutschlandweit einmalig. Mit der Familienkarte Hessen erhalten Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und Hauptwohnsitz in Hessen Vergünstigungen und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Freizeit, Mobilität und Konsum bei über 200 Partnern.

Ein wesentlicher Bestandteil der Familienkarte Hessen ist die Unfallversicherung für Kinder und Erziehungsberechtigte. Der Versicherungsschutz beinhaltete eine kostenlose Unfallversicherung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie für nicht berufstätige Elternteile / Alleinerziehende, die Inhabende einer gültigen Familienkarte Hessen sind und ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren selbst betreuen.

Im Zuge der Digitalisierung ist die Familienkarte Hessen im Jahr 2022 zur FamilienApp Hessen geworden. Die Karte im Scheckkartenformat wird nicht mehr produziert. Stattdessen kann die FamilienApp Hessen[1] in allen gängigen Appstores heruntergeladen werden.

Familienkarte Hessen Frontalansicht

Ziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Familienkarte Hessen wurde im Juli 2010 unter der Führung der Hessischen Landesregierung erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt[2] (Koalition aus CDU und FDP unter Ministerpräsident Roland Koch). Die Initiative der Familienkarte Hessen resultierte aus dem in der Koalitionsvereinbarung[3] beschriebenen Ziel der Hessischen Landesregierung, ein familienpolitisches Signal zu setzen. Das Anliegen war es, günstige Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich Familien in ihrem Lebensumfeld wohl fühlen. Die Familienkarte Hessen war eine Landesinitiative und daher ausschließlich den hessischen Familien zugänglich.

Berechtigte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Familienkarte Hessen wurde auf Antrag an hessische Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ausgegeben, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Die Karte ist einkommensunabhängig. Pro Familie wurden bis zu zwei Karten an die Erziehungsberechtigten ausgestellt. Ihre Gültigkeit endete mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes.

Leistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Familienkarte Hessen umfasste im Wesentlichen fünf Leistungsbereiche:

  • Die Unfallversicherung beinhaltet einen Unfallversicherungsschutz für Kinder bis zum Schuleintritt sowie eine Unfallversicherung für nicht berufstätige Elternteile, die eine gültige Familienkarte Hessen besitzen und ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren selbst betreuen. Die Kosten für die Versicherungsprämien trägt das Land Hessen.
  • Der zweite Bereich beinhaltet Service-Dienstleistungen für die Familien. Bei Bedarf werden den Inhabern der Familienkarte Hessen Babysitter und andere Hilfen der Kinderbetreuung wie Au-pairs und Kinderferienbetreuung vermittelt oder organisiert. Des Weiteren können auch haushaltsnahe Dienstleistungen, die von selbständigen Dienstleistern erbracht werden, in Anspruch genommen werden. Die Vermittlungskosten werden vom Land Hessen übernommen. Die Dienstleistung selbst ist vom Auftraggeber zu begleichen, dem Inhaber der Familienkarte Hessen.
  • Der dritte Bereich umfasst Vergünstigungen und Vorteile für Inhaber der Familienkarte Hessen. Bei Partnerunternehmen erhalten Familienkarteninhaber Rabatte und Vergünstigungen. Die Angebote reichen von dauerhaften Rabatten bis hin zu saisonalen Aktionsangeboten. Zum Start der Familienkarte Hessen umfasste das Netzwerk 33 Partner. Dazu zählten fünfPremium-Partner sowie 27 Partner mit weiteren Angeboten. Gegenwärtig hat sich die Zahl der Partner auf über 200 erhöht, darunter sechs Premium-Partner.
  • Der vierte Bereich beinhaltet einen Elternratgeber für Inhaber der Familienkarte Hessen. Dieser besteht aus einem Online-Beratungsangebot sowie einer Hotline („Elterntelefon – Nummer gegen Kummer“), die im Zuge der Familienkarte Hessen ihr Angebot erweitert hat.
  • Der fünfte Bereich beinhaltet Informationen um das Thema "Vorsorge treffen", Pflege, sowie Informationen zum Miteinander von älteren und jüngeren Menschen.

Seit dem 1. Januar 2011 war die Zuständigkeit für die Familienkarte Hessen von der Hessischen Staatskanzlei ins Hessische Sozialministerium gewechselt. Für die 152.000 hessischen Familien, die im Besitz der Karte sind, änderte sich durch diese Umressortierung nichts.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Einführung der Familienkarte Hessen im Zuge der Pressekonferenz am 2. Juli 2010 durch den Ministerpräsidenten Roland Koch und Familienminister Jürgen Banzer meldeten sich die ersten Kritiker. Es wurde beanstandet, dass die Karte mit öffentlichen Mitteln primär Rabattaktionen des privaten Wirtschaftssektors koordiniere und nicht ausreichend kulturelle und gesellschaftliche Ansprüche der Familien fördere. So sprach sich beispielsweise Marcus Bocklet, familienpolitischer Sprecher der hessischen GRÜNEN, nicht grundsätzlich gegen die Familienkarte Hessen aus, kritisierte aber die Umsetzung und das Motiv des Projektes: „Diese Karte hat lediglich einen realen Bestandteil: Sie macht Werbung (…) wir brauchen sie vor allem bei Angeboten der Freizeitnutzung, wie Schwimmbädern und Sportvereinen, der Bildung (Musikschulen) und Kultur (Museen). Solche günstigen Angebote sind für "normale" Familieneinkommen immer weniger bezahlbar.“[4]

Die Hessisch Niedersächsische Allgemeine (HNA) attestierte in einem Kommentar vom 3. Juli 2010 der Familienkarte Hessen eher fadenscheinige Leistungen statt effektiver Unterstützung für Familien. Statt guter Politik stehe die Werbung für Wirtschaftsunternehmen und die Landesregierung sowie das Erfassen des Konsumverhaltens von Familien im Vordergrund.[5]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FamilienApp Hessen, auf soziales.hessen.de
  2. Pressemitteilung Vorstellung der Familienkarte Hessen@1@2Vorlage:Toter Link/www.hessen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. Hessische Koalitionsvereinbarung der 18. Wahlperiode (PDF; 463 kB)
  4. Pressemitteilung Bündnis 90/DIE GRÜNEN HESSEN, vom 2. Juli 2010
  5. „Werbung statt Politik“, in: HNA (Printausgabe) vom 3. Juli 2010