Fenhexamid

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Strukturformel
Strukturformel von Fenhexamid
Allgemeines
Name Fenhexamid
Andere Namen
  • N-(2,3-Dichlor-4-hydroxyphenyl)-1-methylcyclohexancarboxamid
  • KBR 2738
Summenformel C14H17Cl2NO2
Kurzbeschreibung

beiges Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 126833-17-8
EG-Nummer 422-530-5
ECHA-InfoCard 100.102.110
PubChem 213031
ChemSpider 184726
Wikidata Q63395375
Eigenschaften
Molare Masse 302,20 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,34 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

153 °C[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (0,02 g·l−1 bei 20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[3] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol

H- und P-Sätze H: 411
P: 273​‐​391​‐​501[1]
Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Fenhexamid ist ein systemisches Fungizid aus der Wirkstofffamilie der Sterolbiosynthesehemmer. Es wirkt durch Hemmung der 3-Keto-Reduktase. Der Wirkstoff wurde 1998 von Bayer CropScience eingeführt.[4]


Angriffspunkt in der Ergosterin-Biosynthese

Zulassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2001 wurde Fenhexamid von der EU-Kommission in die Liste der erlaubten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe aufgenommen,[5] 2016 wurde die Erlaubnis vorläufig bis Ende 2030 verlängert.

Fenhexamid ist unter dem Handelsnamen Teldor in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen[6] und wird spezifisch gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) und Monilinia fructigena bei vielen Kulturen eingesetzt.

In der Schweiz gilt für Kopfsalate und andere Salatarten ein relativ hoher Rückstandshöchstgehalt von 50 Milligramm Fenhexamid pro Kilogramm.[7]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e Eintrag zu Fenhexamid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 10. Februar 2023. (JavaScript erforderlich)
  2. a b c Datenblatt der EPA (PDF; 40 kB)
  3. Eintrag zu Fenhexamid (ISO) im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 15. März 2017. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  4. Eintrag zu Fenhexamid. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 27. November 2014.
  5. Richtlinie 2001/28/EG der Kommission vom 20. April 2001 (PDF) zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Aufnahme des Wirkstoffs KBR 2738 (Fenhexamid).
  6. Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Fenhexamid in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs (Eingabe von „Fenhexamid“ im Feld „Wirkstoff“) und Deutschlands, abgerufen am 19. Februar 2016.
  7. Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft. In: admin.ch. Abgerufen am 6. Februar 2020.