Finanzgericht Berlin

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Das Finanzgericht Berlin war ein Gericht der Finanzgerichtsbarkeit im Bundesland Berlin. Zum 1. Januar 2007 wurde das Gericht mit dem Finanzgericht des Landes Brandenburg zu einem für die Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständigen gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus fusioniert.

Das Finanzgericht (FG) hatte seinen Sitz zuletzt im Gebäude Schönstedtstraße 5 in Berlin-Wedding; der Gerichtsbezirk entsprach dem Gebiet des gesamten Bundeslandes.

Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, war das Finanzgericht Berlin zwar gemäß § 2 FGO ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet war der Bundesfinanzhof in München.

Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ab 1. Dezember 1967: Uwe Jessen[1]
  • Ab 1. Februar 1990: Herbert Bültmann (1938 – 2024)

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz: die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980. Walter de Gruyter, 1982, S. 280.