Fixkostendeckungsrechnung

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Die Fixkostendeckungsrechnung (oder Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung) ist ein wesentlicher Bestandteil und eine Methode der betriebswirtschaftlichen Teilkostenrechnung. Im Gegensatz zur einstufigen Deckungsbeitragsrechnung (Direct Costing), bei der der Deckungsbeitrag direkt der Gesamtheit der Fixkosten gegenübergestellt wird, ist die Fixkostendeckungsrechnung jedoch in mehrere Stufen unterteilt.

Praktisches Vorgehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Fixkostendeckungsrechnung geht in der ersten Stufe – ganz analog zum Direct Costing – grundsätzlich von einer Trennung in variable Kosten und fixe Kosten aus. In den unterschiedlichen weiteren Stufen werden die fixen Kosten nach dem Grad ihrer Zurechenbarkeit auf ein bestimmtes Produkt weiter aufgeteilt bzw. „gestuft“ in:

  • Erzeugnisfixkosten

Durch Entwicklung, Fertigung und Vertrieb verursachte Kosten. Sie lassen sich nur der Gesamtzahl der Produkte innerhalb einer Periode zurechnen, nicht jedem Einzelnen (z. B. Gehälter für Maschinenführer).

  • Erzeugnisgruppenfixkosten

Kosten sind nur einer Gruppe von Erzeugnissen zuzuordnen, z. B. Kosten für Spezialmaschinen, die nur bei einer Erzeugnisgruppe anfallen.

  • Kostenstellenfixkosten

Entstehen bei einer bestimmten Kostenstelle und sind den Erzeugnissen deshalb nicht direkt anrechenbar (z. B. Gehälter die nicht aufgrund der Produktion anfallen).

  • Bereichsfixkosten

Sie sind einem Kostenbereich als einer Gruppe von Kostenstellen zuzuordnen (z. B. fixe Kosten des Verwaltungsbereiches).

  • Unternehmensfixkosten

Sie sind der sog. „Fixkostenrest“ und können deshalb auch keinen anderen Stufen zugerechnet werden (z. B. Kosten der Unternehmensleitung aufgrund der produzierten Güter).[1]

Zurechenbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zurechenbarkeit zu einem bestimmten Produkt richtet sich nach der verursachungsgerechten Zuordnung von Kosten, also nach dem Einzelkostencharakter der Fixkosten. Somit ist eine „Schlüsselung“ von Kosten (z. B. Von 100 Euro Unternehmensfixkosten entfallen 50 % auf Bereich A, 50 % auf Bereich B, weil diese je die gleiche Anzahl an Mitarbeitern haben) bei der Fixkostendeckungsrechnung verboten.

Sobald man ein Kostenelement – wie auch immer – schlüsselt, weil man es nicht mehr hierarchisch „tiefer“ zuordnen kann, verletzt man die verursachungsgerechte Zuordnung im Sinne der Fixkostendeckungsrechnung.

Zahlenbeispiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deckungsbeiträgen ausgedrückt sieht die Fixkostendeckungsrechnung so aus:

Bereich A Bereich B
Kalkulationsobjekt Produkt a1 Produkt a2 Produkt b1 Produkt b2 Produkt c
Nettoumsatz 1000 5000 750 200 500
./. variable Kosten 100 1000 250 50 80
= Deckungsbeitrag I 900 4000 500 150 420
./. Erzeugnisfixkosten 100 800 100 40 20
= Deckungsbeitrag II 800 3200 400 110 400
= Zwischensumme 4000 510 400
./. Erzeugnisgruppenfixkosten 1900 210 110
= Deckungsbeitrag III 2100 300 290
Zwischensumme 2100 590
./. Bereichsfixkosten 1100 290
= Deckungsbeitrag IV 1000 300
= Zwischensumme 1300
./. Unternehmensfixkosten 800
= Deckungsbeitrag V / Betriebsergebnis 500

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Barth, H.: Controlling – Ein Instrument zur Gewinnsteuerung, S. 31.