Fleischware

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Als Fleischware bezeichnet man Fleischerzeugnisse, die durch Pökeln und/oder Räuchern bzw. Garen in einen anderen Zustand als das Ausgangserzeugnis Fleisch von Tieren versetzt wurde.[1]

Dazu zählen die Warengruppen[2]:

  • Pökelfleischerzeugnis, roh und gegart
  • Erzeugnisse aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch
  • Erzeugnisse aus gestückeltem Fleisch

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Fachlexikon für Fleischer, Hans und Martin Fuchs, Deutscher Fachverlag, 3. Auflage 2001, S. 50. ISBN 3-87150-747-4
  2. Deutsches Lebensmittelbuch Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, LS: 2.ff