Freistaat

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Dieser Artikel behandelt die Verwendung der Bezeichnung Freistaat durch deutsche Bundesländer; zu anderen Bedeutungen siehe Freistaat (Begriffsklärung).

Freistaat ist die im 19. Jahrhundert entstandene deutsche Bezeichnung für einen von keinem Monarchen regierten, freien Staat, das heißt eine Republik. In der Weimarer Republik war der Begriff des Freistaats – neben Volksstaat – die amtliche Bezeichnung der meisten deutschen Flächenländer. Es ist heute die amtliche Bezeichnung für die Bundesländer Bayern (seit 1945) sowie Sachsen (seit 1990) und Thüringen (seit 1993) und wurde von 1945–1952 auch für das Land Baden verwendet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Bereits im Mittelalter gab es die Bezeichnung frei für Stände, Reichsstädte oder Hansestädte. Dies stand für die Gewährung bestimmter Rechte, der Steuerfreiheit oder der eigenen Gerichtshoheit.

Im 18. Jahrhundert ist die Bezeichnung Freistaat ein von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (lat. res publica, frz. république).[1] Sie bezeichnet einen Staat, in dem die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und insbesondere – im Gegensatz zur Monarchie – das Staatsoberhaupt direkt oder indirekt vom Volk gewählt wird. Er ist heute üblicherweise als parlamentarische Demokratie organisiert; die Bezeichnung ist aber z. B. auch von der Münchner Räterepublik gebraucht worden.

[Bearbeiten] Deutsche Freistaaten nach 1918

Nach dem Ersten Weltkrieg und Ausrufung der Republik in Deutschland bezeichneten sich viele der neuen deutschen Republiken als Freistaaten. Preußen, Bayern, Sachsen, Braunschweig, Anhalt, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe sowie die thüringischen Kleinstaaten mit Ausnahme von Reuß nannten sich so, während andere deutsche Gliedstaaten sich als Republik oder Volksstaat, wie etwa der freie Volksstaat Württemberg, bezeichneten. 1919 wurde die Gründung einer „Nordwestdeutschen Republik“ erwogen, die aus zehn sozialistischen Freistaaten bestehen sollte. 1920 schloss sich der Freistaat Coburg an Bayern an, während die übrigen thüringischen Staaten im neu gegründeten Land Thüringen aufgingen, welches die Bezeichnung „Freistaat“ (damals) nicht benutzte. 1929 schloss sich Waldeck an Preußen an, die Nationalsozialisten vereinigten 1934 die beiden mecklenburgischen Staaten zwangsweise zum Land Mecklenburg.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Preußen aufgelöst. Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe wurden 1946 Teile des neu gegründeten Landes Niedersachsen, Lippe kam 1947 zu Nordrhein-Westfalen, Anhalt 1945/47 zu Sachsen-Anhalt. Nachdem im Jahre 1952 Sachsen zusammen mit den anderen Ländern der Deutschen Demokratischen Republik aufgelöst und in die Bezirke Dresden, Chemnitz (später Karl-Marx-Stadt) und Leipzig aufgeteilt worden war, blieb von allen Ländern, die sich als Freistaaten bezeichnet hatten, allein Bayern übrig. Erst am Tage der Deutschen Einheit entstand der Freistaat Sachsen erneut, und nach der Wiedervereinigung beschloss die Landesregierung von Thüringen, die Bezeichnung für ihr Land erstmals einzuführen (seit 1993).

Pseudostaat Freistaat Flaschenhals (1919–1923), bei Limburg an der Lahn

[Bearbeiten] Die heutige Situation

Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Struktur hat die Bezeichnung Freistaat keine maßgebliche rechtliche Bedeutung mehr, da alle deutschen Länder der Bundesrepublik die gleiche verfassungsrechtliche Stellung besitzen. Daher ergeben sich für die Bundesländer, welche sie – wie etwa der Freistaat Bayern vornehmlich aus historischen Gründen – verwenden, auch keinerlei Sonderstellungen. Auch die Existenz der Regionalpartei CSU (anstelle eines Landesverbandes der CDU) begründet keine Annahme in Bezug auf den Föderalismus.[2]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. vgl. auch Landeszentrale für politische Bildung Thüringen: Geschichte des Begriffes „Freistaat“
  2. Heinrich Oberreuter: Land (Freistaat) Bayern. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl., Leske+Budrich, Opladen 2003; Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003. Hrsg. von Uwe Andersen, Wichard Woyke. Abgerufen am 21. Juni 2009. (online)

[Bearbeiten] Weblinks

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