Friedrich von Klett

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Grabstein von Friedrich von Klett auf dem Alten Friedhof in Ludwigsburg

Jacob Friedrich Klett, ab 1807 von Klett, (* 27. November 1781 in Oppelsbohm, Oberamt Waiblingen; † 25. Dezember 1869 in Ludwigsburg) war ein württembergischer Verwaltungsbeamter und Landtagsabgeordneter.

Leben und Werk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Friedrich Klett war der Sohn des Pfarrers in Oppelsbohm und Cannstatt Justinus Klett (1740–1815) und der Agnes Magdalene Vaihinger (1751–1818). Er hatte acht Geschwister, von denen drei früh verstarben.

Er war Auditor und Regimentsquartiermeister beim Infanterieregiment Nr. 2, in dieser Funktion nahm er 1812 am Russland-Feldzug Napoleons I. teil. Im November 1813 wurde er auf seinen Antrag hin aus dem Militärdienst entlassen. 1814 wurde er Oberregierungsratssekretär in Stuttgart und 1817 Regierungsassessor in Ludwigsburg. Dort wurde er 1822 Regierungsrat. 1831 wechselte er unter Verleihung des Titels Oberregierungsrat als Stadtdirektor nach Stuttgart. Am 20. November 1837 wurde er dann Erster Rat der Regierung des Neckarkreises in Ludwigsburg und es wurde ihm gleichzeitig der Titel Vizedirektor verliehen.

Friedrich von Klett wurde auf dem Alten Friedhof in Ludwigsburg beigesetzt.

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von 1838 bis 1844 war Friedrich von Klett Abgeordneter für Neckarsulm im württembergischen Landtag.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 1807 Ritterkreuz des Zivildienstordens[1], welches mit dem persönlichen Adelstitel (Nobilitierung) verbunden war.
  • 1831 Ritterkreuz I. Klasse des Ordens der württembergischen Krone
  • 1852 Kommenturkreuz des Ordens der württembergischen Krone
  • Medaille für treuen Dienst in sechs Feldzügen

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 447.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Königlich Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1824, S. 50