Fritz Goldschmidt

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Fritz Goldschmidt (geboren 13. November 1893 in Breslau; gestorben August 1968 in London) war Senatspräsident am Kammergericht.

Familie und Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fritz Goldschmidt war der Sohn von Hermann Bruno Alfred Goldschmidt (geboren am 20. November 1865 in Breslau, gestorben 1934 in Berlin-Wilmersdorf) und der Franziska Ehrenfried (geboren am 17. Februar 1869 in Wreschen). Sein jüngerer Bruder Carl Heinz Goldschmidt wurde 1895 in Breslau geboren.[1] Er war verheiratet und hatte zwei Kinder, die in Deutschland geboren wurden und ab 1939 in England lebten.[2]

Fritz Goldschmidt besuchte das Gymnasium in Königshütte (Oberschlesien), studierte ab 1912 in Breslau deutsche Literatur, Geschichte und Philosophie. Sein juristisches Studium begann er 1913 in Berlin. Er war aufgrund einer dauerhaften Schwäche des linken Arms militäruntauglich. Er legte 1916 seine juristische Doktor- und Referendarprüfung ab. Seine Assessorzeit verbrachte er in Freystadt (Schlesien) und in Berlin und legte 1920 die zweite juristische Staatsprüfung ab.

Richtertätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach einer Tätigkeit als Hilfsrichter an verschiedenen Berliner Gerichten wurde Fritz Goldschmidt 1926 Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Berlin-Weißensee und später Hilfsrichter in dem Zivilsenat des Kammergerichts, der sich mit den juristischen Folgen der Aufwertung befasste. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten wurde er am 31. März 1933 vom Kammergerichtspräsidenten beurlaubt. Goldschmidt wurde nach dem Krieg im Wege der Wiedergutmachung zum Senatspräsidenten am Kammergericht befördert.

Politische Tätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während seines Studiums in Breslau 1912/1913 gehörte Goldschmidt einer 1886 von seinem Vater gegründeten deutschorientierten schlagenden jüdischen Verbindung an. Er war Mitglied des Republikanischen Richterbundes und seit 1926 Vorsitzender der Ortsgruppe Charlottenburg des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens.

Leben ab 1933[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Goldschmidt bekämpfte ab Juli 1933 die Berufsverbote für jüdische Ärzte. Aus seiner Arbeit wurde er am 11. November 1938 herausgerissen, er wurde in das Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin verschleppt. Am 25. November 1938 wurde er aus dem Konzentrationslager unter der Auflage entlassen, alsbald auszuwandern. Er arbeitete weiter in der Reichsvertretung der Juden in Deutschland und war mit der Liquidation des jüdischen Central-Vereins betraut worden.

Fritz Goldschmidt erhielt für sich und seine beiden Kinder am 30. Juli 1939 ein Visum für England. Nach dem Krieg arbeitete er an der Wiedergutmachung mit und war unter anderem in leitender Stellung bei der United Restitution Organization tätig. Er lebte bis zu seinem Tod mit seiner Frau in England. Er verstarb im August 1968 an den Folgen eines Verkehrsunfalls in London.

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Meine Arbeit bei der Vertretung der Interessen der jüdischen Ärzte in Deutschland seit dem Juli 1933 (= Arbeitsbericht zu verschütteten Alternativen in der Gesundheitspolitik. Nr. 2, ZDB-ID 1213080-1). Universität Bremen, Bremen 1979.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Stephan Leibfried: Fritz Goldschmidt (1893–1968). Anwalt der verfolgten jüdischen Ärzte. In: Jürgen Seifert (Hrsg.): Streitbare Juristen. Nomos, Baden-Baden 1988, ISBN 3-7890-1580-6, S. 318 ff.
  • Goldschmidt, Fritz, in: Hans Bergemann, Simone Ladwig-Winters: Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preußen im Nationalsozialismus : eine rechtstatsächliche Untersuchung. Eine Dokumentation. Köln : Bundesanzeiger-Verlag, 2004, S. 185

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Familiendatenbank Juden im nördlichen Teil des ehemaligen Deutschen Reiches, Familienbericht.
  2. Stephan Leibfried: Fritz Goldschmidt (1893–1968). Anwalt der verfolgten jüdischen Ärzte. In: Jürgen Seifert (Hrsg.): Streitbare Juristen. Nomos, Baden-Baden 1988, ISBN 3-7890-1580-6, S. 318 ff., hier S. 319.