Gaius Ateius

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Gaius Ateius war ein römischer Jurist der späten Republik. Er gehörte zum Schülerkreis des Servius Sulpicius Rufus.[1] Über seine familiäre Einbindung ist wenig bekannt. Die Forschung geht jedoch davon aus, dass er nicht der familia der Ateii Capitones angehörte und daher auch nicht mit dem berühmten Juristen Gaius Ateius Capito verwandt war.[2]

Sein Name erscheint mehrfach in den Digesten, wo er in Unterscheidung zu Gaius Ateius Capito stets nur Ateius genannt wird.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Digesten 1,2,2,44.
  2. Wolfgang Kunkel: Die Römischen Juristen. Herkunft und soziale Stellung. Böhlau, Köln 1967, ISBN 3-412-15000-2, S. 31.
  3. Otto Lenel: Palingenesia Iuris Civilis. Band 1. Tauchnitz, Leipzig 1889, Sp. 71 (Digitalisat); Paul Jörs: Ateius 3. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,2, Stuttgart 1896, Sp. 1902 f.