Gebäudenutzfläche

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Die Gebäudenutzfläche wird in Deutschland als Energiebezugsflächengröße bei Wohngebäuden im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz verwendet.

Sie wird wie folgt ermittelt:

(geheiztes Gebäudevolumen) [m³] = Volumen, das von der (nach GEG 2020, §25 Absatz 9 ermittelten) wärmeübertragenden Umfassungsfläche A umschlossen wird.

Wenn die Geschosshöhe hg kleiner 2,5 m oder größer 3 m ist, muss die Gebäudenutzfläche wie folgt berechnet werden:

Für den Energieausweis kann laut § 82 des GEG auch die Gebäudenutzfläche aus dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche abgeleitet werden. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten und beheiztem Keller verwendet man den Faktor 1,35.

Energiebezugsflächen in der Schweiz und in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung Energiebezugsfläche verwendet, die bei Wohngebäuden im Normalfall der Bruttogrundfläche (einschließlich der umschließenden Mauern) entspricht. Bei Geschosshöhen von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]