Gentechnikgesetz (Schweiz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich, kurz GTG, wurde am 21. März 2003 von der Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschlossen.

Das Gesetz soll:

  • den Menschen, die Tiere und die Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie schützen;
  • dem Wohl des Menschen, der Tiere und der Umwelt bei der Anwendung der Gentechnologie dienen.

Es setzte die

  • die Artikel 74 Absatz 1, 118 Absatz 2 Buchstabe a und 120 Absatz 2 der Bundesverfassung (Würde der Kreatur),
  • das Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt
  • das Protokoll von Cartagena vom 29. Januar 2000 über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt,
  • die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 2000
  • den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 30. April 2001

um.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]