Georg Friedrich Borcke

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Georg Friedrich Borcke (* 8. März 1611 in Krienke; † 8. April 1660 in Greifswald) war ein deutscher Richter am Obertribunal Wismar und am königlich-schwedischen Hofgericht in Greifswald.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Georg Friedrich Borcke entstammte dem pommerschen Adelsgeschlecht Borcke. Er studierte an den Universitäten Wittenberg und Leipzig. 1635 wurde er Referendar und 1646 Assessor am Hofgericht in Wolgast. Außerdem wurde er 1649 Kanonikus des Domkapitels in Cammin.

Bei der Gründung des Obertribunals Wismar 1653 wurde er dessen ältester Assessor und Stellvertreter von David Mevius. 1656 wurde er als Nachfolger des verstorbenen Arnolds von Bohlen zum Direktor des pommerschen Hofgerichts in Greifswald ernannt, wo er bis an sein Lebensende tätig war.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Leben des Weyland Wohlwürdigen Magnifici Wohlgebohrnen und Hochbenahmten Herrn Georg Friderich Borcken, Erb-Herrn auf Krincke, Regenwalde und Wißburg, etc. Seiner Königlichen Mayestät zu Schweden bei dero Hoffgerichte im Hertzogthum Vorpommern und Fürstenthum Rügen verordneten Directoris, auch Canonici beym Camminschen Thum-Capittel. Greifswald 1734. (Digitalisat in der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern)
  • Nils Jörn: Das Wismarer Tribunal in seinen Beziehungen zu Reichskammergericht und Reichshofrat. In: Leopold Auer, Werner Ogris, Eva Ortlieb (Hrsg.): Höchstgerichte in Europa. Bausteine frühneuzeitlicher Rechtsordnungen (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich. Bd. 53). Böhlau, Köln u. a. 2007, ISBN 978-3-412-20035-0, S. 81–96, hier S. 84 (Digitalisat).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]