Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

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Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildung in der Sicherheitsbranche in Deutschland.

Zulassungsvoraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.[1]

Fortbildungsdauer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es besteht keine Pflicht, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, jedoch wird es aufgrund des Stoffumfanges empfohlen. Die IHK-Stundenempfehlung beträgt 210 Unterrichtsstunden. Ein Kurs kann sowohl in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt werden.

Prüfungsinhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Prüfungsfach Unterrichtsstunden Prüfungsumfang Prüfungsart
00. Lern- und Arbeitsmethodik: 10 - -
Teil A: Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln 80 UE 150 min. schriftlich
01. Rechtskunde: 40 - -
02. Dienstkunde: 40 - -
Teil B: Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik 56 UE 150 min. schriftlich
03. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen: 18 - -
04. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz: 18 - -
05. Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik: 20 - -
Teil C: Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln 64 UE 30 min. mündlich
06. Situationsbeurteilung und -bewältigung: 24 - -
07. Kommunikation: 20 - -
08. Kunden- und Serviceorientierung: 10 - -
09. Zusammenarbeit: 10 - -
Zusammenfassung 210 - -

[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Prüfungsordnung der Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte
  2. IHK Rahmenplan mit Lehrzielen (Memento vom 27. Dezember 2010 im Internet Archive)