Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger

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Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger ist eine berufliche Aufstiegsfortbildung nach § 56 Berufsbildungsgesetz, führt in Deutschland zum einzigen nicht-akademischen Beruf mit staatlicher Anerkennung im Naturschutz und ist somit eine Zusatzqualifikation für gut ausgebildete Fachkräfte. Die staatliche Anerkennung des Berufes erfolgte am 14. März 1998 mit Inkrafttreten der Fortbildungsverordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 13. März 1998) zum/zur „Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in“. Meistens werden die Natur- und Landschaftspfleger als „Ranger“ bezeichnet, da sich anschließend viele Absolventen für eine Karriere in einem der 15 Nationalparke oder einem anderen Großschutzgebiet entschieden haben. Es gibt aber auch viele weitere Einsatzmöglichkeiten in Kommunen, bei Verbänden oder in einer selbstständigen Tätigkeit.[1]

Tätigkeit und Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter anderem betreuen Natur- und Landschaftspfleger landschaftliche Schutzgebiete, sind in der Öffentlichkeitsarbeit tätig, planen Landschaftspflegearbeiten und setzen diese um. Zudem planen sie Informationsveranstaltungen zu Naturschutz und Landschaftspflege und führen diese durch.[2]

Einsatzgebiete und Arbeitsbereiche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geprüfte Natur- und Landschaftspfleger finden Beschäftigung in erster Linie

  • bei Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltungen, z. B. in Umweltämtern,
  • in Verbänden im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
  • in Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus und der Land- und Forstwirtschaft,
  • bei Nationalparks, Biosphärenreservaten, Naturschutzgebietsverwaltungen und Naturparks,
  • in botanischen oder zoologischen Gärten.

Inhalte und Dauer der Fortbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die entsprechenden Ausbildungsinhalte stehen durch die bundesweit einheitliche Verordnung fest und sind nicht individuell veränderbar. Die Fortbildung zum Natur- und Landschaftspfleger ist ein Weiterbildungsberuf, der in Teilzeit ein Jahr Fortbildungsdauer in Anspruch nimmt. In diesem Zeitraum werden mindestens 640 Unterrichtsstunden erteilt. Im Rahmen der Fortbildung zum Natur- und Landschaftspfleger gibt es vier Hauptbereiche:

  1. die Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  2. die Besucherbetreuung und Informationstätigkeit,
  3. diverse Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
  4. Basiskenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Soziales.

Zulassungsvoraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zulassung zur Prüfung wird über eine bundesweit einheitliche Verordnung geregelt und sieht zwei Möglichkeiten vor.

Primär baut die Fortbildung auf einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem Grünen Beruf der Bereiche Agrar-, Forst- und Wasserwirtschaft auf. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Ausbildungsberufe Landwirt, Gärtner, Forstwirt, Revierjäger, Winzer, Fischwirt, Wasserbauer und Tierwirt der Fachrichtung Schäferei. Es muss eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe nachgewiesen werden.

Zur Prüfung kann darüber hinaus zugelassen werden, wer vergleichbare Qualifikationen aufweist. Diese können beispielsweise durch jahrelange ehrenamtliche Naturschutztätigkeit, durch Berufspraxis in der Landschaftspflege oder als Natur- und Landschaftswacht erworben worden sein.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Umschulung zum Nationalpark-Ranger/ zur Nationalpark-Rangerin. In: Umschulungen von A bis Z: Ratgeber Umschulung. 21. Mai 2014 (ratgeber-umschulung.de [abgerufen am 4. Januar 2018]).
  2. Beate Wegner: Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Januar 2018; abgerufen am 4. Januar 2018.