Gericht Alzenau

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Das Gericht Alzenau (zuvor auch: Gericht Wilmundsheim) war eine mittelalterliche Verwaltungseinheit für eine Reihe von Dörfern, die zusammen mit den Gerichten Somborn, Hörstein und Mömbris gemeinsam das Freigericht Alzenau bildete.

Funktion und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht Alzenau war ursprünglich ein auf Selbstverwaltung und genossenschaftlichen Strukturen beruhender Zusammenschluss von Dörfern, reichsunmittelbar und ohne Landesherrn. Im Zuge der Territorialisierung gelang es den im Freigericht zusammengeschlossenen Gerichten aber nicht, ihre Selbständigkeit und ihre Reichsunmittelbarkeit gegen den Druck der umliegenden Territorialherren zu wahren, zumal das Reich seine Rechte im Laufe der Zeit an diese Territorialherren abgab. Das Gericht Alzenau war so in der Frühen Neuzeit nur noch die Bezeichnung für eine Teileinheit des Freigerichts, das wiederum von den jeweiligen Landesherren ähnlich einem Amt verwaltet wurde. Seit 1740 gehörte das Gericht Alzenau zu Kurmainz.

Gebiet[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gericht Alzenau umfasste die Dörfer

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Brückner: Das Freigericht Willmundsheim vor der Hart in seinem rechtlichen Charakter und Ursprung. In: Archiv des historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 68, Würzburg 1929.
  • Heinrich Dannenbauer: Freigrafschaften und Freigerichte. In: Vorträge und Forschungen (hrsg. v. Institut für geschichtliche Landesforschung des Bodenseegebietes in Konstanz). ND Konstanz 1963. Bd. 2 = Das Problem der Freiheit in der deutschen und schweizerischen Geschichte (Mainauvorträge 1953), S. 57–76.
  • Karl Ernst Demandt: Geschichte des Landes Hessen, 2. Aufl., 1972, S. 293.
  • Reinhard Dietrich: Hanauer Deduktionsschriften. In: Hanauer Geschichtsblätter 31. Hanau 1993, S. 149ff: Nr. 5, 8, 10, 16, 18, 22, 28, 29, 43, 48, 54, 57, 79, 85, 105, 111, 114, 121, 129, 131.
  • Josef Fächer: Alzenau. München 1968.
  • Josef Fächer: Die Territorialentwicklung im Raum des heutigen Landkreises Alzenau bis zum Ende des alten Reiches. Würzburg 1964.
  • Johann Wilhelm Christian Steiner: Geschichte und Topographie des Freigerichts Wilmundsheim vor dem Berge oder Freigerichts Alzenau. Aschaffenburg 1820.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]