Gerichtsbezirk Dornbirn

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Gerichtsbezirk
Dornbirn
Dornbirn
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Dornbirn
 Landesgericht Feldkirch
Basisdaten
Bundesland Vorarlberg
Bezirk Dornbirn
Sitz des Gerichts Dornbirn
Kennziffer 8031
zuständiges Landesgericht  Feldkirch
Fläche 172,36 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 92.304
(1. Jänner 2023)

Der Gerichtsbezirk Dornbirn ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Dornbirn im österreichischen Bundesland Vorarlberg.

Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich in der Bezirkshauptstadt Dornbirn. Somit ist der Gerichtsbezirk Dornbirn deckungsgleich mit dem politischen Bezirk Dornbirn und einer von fünf Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch.

Die Zuteilung der Gerichtssprengel in Vorarlberg erfolgte mit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte im BGBl. Nr. 33/1971. Der Gerichtsbezirk Dornbirn wurde darin in § 4 festgelegt.[1]

Örtliche Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bezirksgericht Dornbirn

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf alle drei Gemeinden des Bezirks Dornbirn.

  1. Dornbirn
  2. Hohenems
  3. Lustenau

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte.