Gerichtsbezirk Schwanenstadt

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Schwanenstadt
Schwanenstadt
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Schwanenstadt
 Landesgericht Wels
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Vöcklabruck
Sitz des Gerichts Schwanenstadt
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Wels
Aufgelöst 1. Jänner 2005
Zugeteilt zu Vöcklabruck


Der Gerichtsbezirk Schwanenstadt war ein dem Bezirksgericht Schwanenstadt unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Vöcklabruck (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 2005 aufgelöst und das gesamte Gebiet dem Gerichtsbezirk Vöcklabruck zugewiesen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Schwanenstadt wurde durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 22 Steuergemeinden Atzbach, Außerpühret, Bruckmühl, Desselbrunn, Deysing, Kemating, Lindach, Manning, Mitterberg, Niederthalheim, Oberndorf, Pitzenberg, Plötzenedt, Puchheim, Pühret, Redelham, Roitham, Rutzenham, Schlatt, Schwannenstadt, Windern und Wolfsegg.[1] Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Mondsee, Frankenmarkt und Vöcklabruck den Bezirk Vöcklabruck.[3] Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Anzahl der Gemeinden nach und nach auf zuletzt 14 Gemeinden. Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirks Schwanenstadt und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Vöcklabruck beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2005 trat die Verordnung in Kraft.[4]

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtssprengel umfasst bis Ende 2004 mit den 14 Gemeinden Atzbach, Desselbrunn, Manning, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Ottnang am Hausruck, Pitzenberg, Pühret, Redlham, Rüstorf, Rutzenham, Schlatt, Schwanenstadt und Wolfsegg am Hausruck den nördlichen Teil des politischen Bezirks Vöcklabruck.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)