Geschützter Landschaftsbestandteil Obstweide (Hallenberg)

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Der Geschützte Landschaftsbestandteil Obstweide (Hallenberg) mit 1,11 ha Flächengröße liegt östlich von Hallenberg im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2004 bei der Aufstellung des Landschaftsplans Hallenberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen.[1]

Gebietsbeschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Obstweide bestand nach einer Kartierung 1997/1998 noch aus wenigen, überalterten und abgängigen Obstbäumen. Die Obstbäume hatten einen Stammdurchmesser von 20 bis 25 cm.[1]

Verbote und Gebote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie bei allen geschützten Landschaftsbestandteilen besteht nach § 29 Abs. 2 BNatschG das Verbot, dieses zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Eine ordnungsgemäße Pflege ist vom Verbot ausgenommen. Es ist auch verboten Stoffe oder Gegenstände im Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils anzubringen, zu lagern, abzulagern, einzuleiten oder sich ihrer in anderer Weise zu entledigen, die das Erscheinungsbild oder den Bestand des Geschützten Landschaftsbestandteils gefährden oder beeinträchtigen können. Dies gilt auch für organische oder mineralische Düngemittel und Futtermittel. Sofern Gehölze zerstört bzw. beschädigt werden, kann die Untere Naturschutzbehörde eine Ersatzpflanzung oder ein Ersatzgeld festsetzten.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Hallenberg, Meschede 2004, S. 96 ff, auf gis.hochsauerlandkreis.de

Koordinaten: 51° 6′ 48,3″ N, 8° 37′ 50,3″ O