Geschützter Landschaftsbestandteil Obstwiese (Wettmarsen)

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Der Geschützte Landschaftsbestandteil Obstwiese (Wettmarsen) mit 0,72 Hektar (ha) Flächengröße liegt im Weiler Wettmarsen im Stadtgebiet von Arnsberg im Hochsauerlandkreis. Die Fläche wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Er trug ab 1998 den Namen LB Obstweide und hatte eine Flächengröße von 0,85 ha.[1] 2021 wurde das LB bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans mit neuem Namen und verkleinert erneut ausgewiesen.[2] Der LB besteht aus zwei Teilflächen.

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim LB handelt es sich um eine beweidete Streuobstwiese mit Zwetschenbäumen und Apfelbäume.[2]

Der Landschaftsplan führte 1998 zum Wert des LB aus: „Die Fläche hat lokale Bedeutung zur Belebung des Landschaftsbildes sowie als Lebensraum vor allem für Kleinsäuger und Insekten.“[1]

Der Landschaftsplan führte 1921 bei der Neuaufstellung zum Wert des LB aus: „Die alten Obstbaumbestände haben neben ihrem faunistischen Wert vor allem Bedeutung durch die Belebung des hofnahen Landschaftsbildes.“[2]

Als zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen wurden festgesetzt, dass abgängige Obstbäume bis in die Zerfallsphase hinein zu erhalten sind und dann nachgepflanzt werden soll; vorhandene Fehlstellen mit standortangepassten Obstsorten zu ergänzen und die Bäume bei Bedarf gegen Verbiss zu schützen.[2]

Schutzgrund, Verbote und Gebote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Geschützte Landschaftsbestandteile haben laut Landschaftsplan eine besondere Funktion für die Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bzw. des umgebenden Offenlandes. Es kommt solchen Objekten in der Regel eine erhöhte Bedeutung als Bruthabitat für Hecken- und Gebüschbrüter zu. Laut Landschaftsplan sind Geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet durch seinen eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden „normalen“ Wald- und Feld-Landschaft zu unterscheiden.[2]

Wie bei allen LB ist es verboten diese zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Unberührt ist jedoch die ordnungsgemäße Pflege eines LB.[2]

Das LB soll laut Landschaftsplan „durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten werden, solange der dafür erforderliche Aufwand in Abwägung mit ihrer jeweiligen Bedeutung für Natur und Landschaft gerechtfertigt ist.“[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998.
  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg. Arnsberg 1998, S. 109.
  2. a b c d e f g Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung, S. 137 ff. (PDF) Abgerufen am 7. Juli 2022.

Koordinaten: 51° 23′ 2,3″ N, 7° 54′ 46,9″ O