Gewerk (Begriffsklärung)

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Als Gewerk bezeichnet man:

  • handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen; siehe Gewerk
  • das Gewerk einer Orgel; siehe Werk (Orgel)
  • in der Softwareentwicklung wird das Endprodukt in manchen Softwareentwicklungsverträgen als Gewerk bezeichnet.


Etymologisch verwandt und eventuell verwechselbar sind die Begriffe: