Gnadenbrot (Tierhaltung)

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Der Ausdruck „Gnadenbrot erteilen“ bezeichnet seit dem 18. Jahrhundert die Haltung eines alten, nicht mehr leistungsfähigen Pferdes. Aufgrund seiner bisherigen Lebensleistung wird ihm dennoch vom Besitzer Pflege und Versorgung im Alter bis zum Tode gewährt.[1] Dies hatte in der Vergangenheit deshalb eine besondere Bedeutung, weil Pferde stärker als heute reine Nutztiere waren und für den Besitzer wertlos wurden, wenn sie nicht mehr zur Arbeit zu verwenden waren. Daher war es ein besonderer Ausdruck der Wertschätzung, wenn ein altes Tier nicht geschlachtet wurde, sondern Gnadenbrot erhielt, da dies eine zusätzliche Aufwendung für den Besitzer darstellt.

Pferde[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Aufwand zur angemessen Unterbringung, Ernährung und medizinischen Versorgung ist für ein altes Pferd höher als für ein junges Pferd. Ein altes Pferd kann beispielsweise aufgrund von abgenutzten Zähnen nicht mehr richtig fressen, hat Arthrose oder Herzprobleme. Alte Pferde benötigen regelmäßige, an die Tagesform angepasste Bewegung, da sie schneller Muskulatur abbauen als junge Pferde.[2]

Viele Pferde erhalten heute ihr Gnadenbrot nicht an dem Ort, an dem sie gelebt und gearbeitet haben, sondern auf speziellen Höfen, die Altersweiden anbieten. Der Ausdruck wird verwendet, da Pferde, die nicht mehr arbeiten, dort mehr Zeit auf der Weide verbringen. Höfe dieser Art werden oft als Gnadenhöfe bezeichnet, sie nehmen mitunter neben Pferden auch andere Tiere auf. Viele Höfe dieser Art werden von Privatpersonen unterhalten, andere sind als gemeinnützige Vereine organisiert. Ein wesentlicher Unterschied zum Tierheim besteht darin, dass die Tiere vom Gnadenhof nicht weitergegeben werden, sondern bis zu ihrem Lebensende dort verbleiben.

Andere Tiere[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In neuerer Zeit wurden zahlreiche über Fundraising finanzierte Gnadenhöfe gegründet, in denen verschiedene Nutz-, Haus- und Wildtiere auf zunächst unbegrenzte Zeit gehalten werden. Dort werden gerne Tiere mit einer erkennbaren Beeinträchtigung oder einer bewegenden Lebensgeschichte aufgenommen, beispielsweise Blindheit oder Misshandlung. Da die Tiere keine besondere Lebensleistung erbracht haben, erhalten sie im engeren Sinn kein Gnadenbrot.[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Gnadenbrot in der Wortschätze-Datenbank der Karl-Franzens-Universität Graz

Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Kennzahlen der Schweizer Pferdebranche Stand 2016, Schweizer Nationalgestüt SNG, Avenches, www.agroscope.ch, Seite 17.
  2. So bleiben alte Pferde in Schwung, Angelika Nido Wälty, 22. Januar 2015, Tierwelt.
  3. Gnadenhof Luna für blinde Tiere.