Gottlob Stierle

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Gottlob Stierle (* 22. Dezember 1877 in Stuttgart; † 19. Juni 1958 ebenda[1]) war ein deutscher Jurist.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stierle studierte von 1896 bis 1900 Rechtswissenschaften in Tübingen und Leipzig. Er promovierte 1904 zum Dr. jur. Er war Mitglied der Verbindung Normannia Tübingen.[1]

Er war Oberlandesgerichtsrat und Präsident des Dienststrafhofs in Stuttgart. Nach dem Zweiten Weltkrieg war er Ministerialdirektor im Justizministerium des Landes Württemberg-Baden. Zum 31. Januar 1950 schied er aus dem Staatsdienst aus.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Haftung für Tiere im Bürgerlichen Gesetzbuch, Stuttgart 1904 (Dissertation Tübingen)

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Max Doblinger, Georg Schmidgall: Geschichte und Mitgliederverzeichnisse burschenschaftlicher Verbindungen in Alt-Österreich und Tübingen 1816 bis 1936. - Görlitz: Verlag für Sippenforschung und Wappenkunde, 1940

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Stierle, Gottlob [(Paul Gottlob] * 22.12.1877 - Deutsche Digitale Bibliothek. Abgerufen am 11. Mai 2023.