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Grenze zwischen Ruanda und Uganda

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Karte des Grenzverlaufs

Die Grenze zwischen Ruanda und Uganda trennt als internationale Landgrenze diese beiden Staaten. Die Länge der Grenze wird mit 169 oder 172 km angegeben.[1] Die Grenze verläuft vom Dreiländereck mit der Demokratischen Republik Kongo (Kongo-Kinshasa, zuvor Kongo-Léopoldville) zum Dreiländereck mit Ruanda.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Uganda wurde 1894 das Königreich Buganda zu einem Protektorat des Vereinigten Königreichs. Im Folgejahr wurde Britisch-Ostafrika errichtet, das auch Kenia umfasste. Das britische Herrschaftsgebiet im heutigen Uganda wurde in der Folge auf das ganze Land ausgeweitet, jedoch blieb das Königreich Buganda als Protektoratsstaat erhalten. Am 8. Oktober 1962 wurde Uganda unabhängig. Von 1971 bis 1979 stand es unter dem brutalen Regime von Idi Amin, der nach einem Krieg mit Tansania gestürzt und durch seinen Vorgänger Milton Obote abgelöst wurde, bis dieser 1986 gestürzt wurde.

1886 stimmten das Vereinigte Königreich und das Deutsche Kaiserreich ihre Interessengebiete in Ostafrika ab. 1890 wurde der Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vereinigten Königreich über die Kolonien und Helgoland (sogen. Helgoland-Sansibar-Vertrag) geschlossen, in dessen Artikel 1 das deutsche Einflussgebiet durch den 1. südlichen Breitengrad begrenzt und damit Uganda und Kenia dem Vereinigten Königreich zugeordnet wurden.[2]

Auf einer anglo-belgisch-deutschen Konferenz in Brüssel im Jahr 1910 wurde der Sabinyo-Vulkan als Dreiländereck mit dem Kongo festgelegt. Die deutsch-britische Vereinbarung vom 14. Mai 1910 bestimmte die Grenzen Ugandas zum heutigen Ruanda und zum heutigen Tansania näher. Die endgültige Abmarkung zwischen dem Sabinyo-Vulkan und der Quelle des Lubirizi erfolgte durch ein in Kamwezi unterzeichnetes deutsch-britisches Protokoll vom 30. Oktober 1911.[3]

Als Ergebnis des Ersten Weltkriegs kam der größte Teil Deutsch-Ostafrikas als Mandatsgebiet des Völkerbunds im Vertrag von Versailles unter die Verwaltung des Vereinigten Königreichs, während die Gebiete von Ruanda und Urundi (Burundi) unter die Treuhandverwaltung Belgiens gestellt wurden. Das Völkerbundsmandat setzte sich nach 1945 bis zur Unabhängigkeit Ruandas und Burundis im Jahr 1962 als UN-Mandat fort.

Grenzverlauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sabinyo-Vulkan markiert das Dreiländereck mit der DR Kongo, Sicht aus Ruanda

Die Grenze führt vom Dreiländereck mit der Demokratischen Republik Kongo auf dem Gipfel des Sabinyo-Bergs (1°23′12,34″ S, 29°35′29,69″ O) durch eine Berglandschaft über den Vulkan Muhabura (4127 m) zum Vigaga-Fluss und folgt dessen Talweg nach Südosten. Sie verläuft weiter durch ein Berggebiet nach Ostnordosten und kreuzt den Oberlauf des Kiruruma-Flusses. Weiter führt sie in generell nordöstlicher Richtung zum Fluss Lubirizi und folgt diesem bis zum auch als Muvumba bekannten Kagitumba. Bei dessen Zusammenfluss mit dem Kagera erreicht sie das Dreiländereck mit Tansania (1° 3′ 27″ S, 30° 28′ 23,16″ O).[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. 172 km: Rwanda. In: The World Factbook. CIA, archiviert vom Original am 16. Mai 2020; abgerufen am 18. Februar 2024.
  2. Englischer Wortlaut: "1. To the north by the line that commences on the northern bank of the mouth of the Umba River, runs directly to Lake Jipe and, after passing along the eastern shore and around the northern shore of that lake, crosses the Lumi River and bisects the territories of Taveta and Chaga. Skirting the northern slope of the Kilimanjaro range, this line continues to the point on the eastern shore of Lake Victoria Nyanza that is intersected by the 1st degree of south latitude. It crosses the lake on this parallel and follows it to the border of the Congo Free State, where it terminates. It is understood, though, that the German sphere of interest on the western side of the aforementioned lake does not include Mount Mfumbiro. Should it turn out that this mountain lies to the south of the aforementioned parallel of latitude, the line of demarcation shall be drawn so as to exclude the mountain from the German sphere of interest; but the line shall nonetheless terminate at the previously described point."
  3. Englische Texte abgedruckt in der International Boundary Study Nr. 54
  4. International Boundary Study No. 54. Rwanda – Uganda Boundary. (PDF; 259 KB) 1. Juli 1965, archiviert vom Original am 15. Oktober 2020; abgerufen am 18. Februar 2024 (englisch).