Grundimmunisierung

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Als Grundimmunisierung (engl.: primary immunization) wird das Erreichen einer vollständigen, aber unter Umständen zeitlich begrenzten Immunität gegen eine bestimmte Infektionskrankheit durch Impfung bezeichnet. Die Dauer des Impfschutzes muss ggf. durch Auffrischungsimpfungen verlängert werden.[1]

Grundimmunisierung gegen COVID-19[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter der Grundimmunisierung gegen COVID-19 wird die Immunisierung gegen die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Viruserkrankung verstanden. Die Immunität gegen die Erkrankung wird durch Verabreichung einer Impfdosis oder Impfserie eines COVID-19-Impfstoffes erreicht.[2]

Grundimmunisierung gegen COVID-19 in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland erfolgt eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 auf Basis der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim RKI (STIKO) durch die jeweils zweimalige Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder dem COVID-19-Impfstoff Spikevax (Moderna) – es handelt sich bei beiden Vakzinen um mRNA-Impfstoffe – gemäß Zulassung (Stand: 25. Januar 2022). Eine Grundimmunisierung gegen Corona ist aber auch durch die Impfung mit nur einer Dosis des COVID-19-Impfstoffs Ad26.COV2.S (Janssen / Johnson & Johnson) ergänzt durch das Verabreichen von nur einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs (Comirnaty oder Spikevax) gemäß Zulassung möglich (Stand: 25. Januar 2022).[2] Formal muss die Zulassung für das Verimpfen dieser Vakzine in den Staaten der Europäischen Union (EU) durch die Europäische Kommission erfolgen; diese wird ggf. nach Prüfung auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nach Antragstellung durch die Herstellerfirma erteilt.

Ist die Grundimmunisierung gegen COVID-19 nach Verabreichung der o. g. Impfstoffdosen nicht ausreichend, wird eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung eingesetzt. Dies betrifft beispielsweise Personen mit einer schweren Immunschwäche, wie zum Beispiel Organtransplantierte. Eine Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung ist ab vier Wochen nach der Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. Im Gegensatz zu einer Impfung, die zur Optimierung der Grundimmunisierung verabreicht wird, soll eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) die nachlassende Immunität gegen COVID-19 wieder erhöhen.[2]

Am 6. Oktober 2022 veröffentlichte die STIKO ihren Beschluss zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung im Epidemiologischen Bulletin 40/2022 des RKI.[3] Die STIKO empfiehlt in ihrer aktualisierten Impfempfehlung zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 von Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren – alternativ zu den oben genannten, bereits empfohlenen mRNA-Impfstoffen der Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer und Moderna – die Verimpfung von zwei Impfstoffdosen des vom französischen Pharmakonzern Valneva hergestellten inaktivierten adjuvantierten Totimpfstoffs VLA2001 im Abstand von mindestens 4 Wochen.[4]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wolfgang Kiehl: Fachwörterbuch Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie. Fachwörter – Definitionen – Interpretationen. Hrsg.: Robert Koch-Institut (RKI), Berlin 2015 (Stand: 6. Mai 2020; PDF).
  2. a b c Auffrischungsimpfung. (Auffrischungsimpfungen im Überblick). In: BMG-Website der Ständigen Impfkommission: „Zusammen gegen Corona“. Hrsg.: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), abgerufen am 1. Februar 2022.
  3. Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI): Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (PDF) (Stand: 6. Oktober 2022). In: Epidemiologisches Bulletin 40/2022. Hrsg. Robert Koch-Institut (RKI), 6. Oktober 2022, abgerufen am 21. Oktober 2022 („Neuerungen in dieser Aktualisierung“ → Siehe: Seite 3).
  4. Beschluss der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (Stand: 6. Oktober 2022) RKI-Website. Robert Koch-Institut (RKI), 6. Oktober 2022, abgerufen am 19. Oktober 2022.