Grundton

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Als Grundton bezeichnet man in der Musik:

  • den ersten Ton einer Tonleiter, der der zugehörigen Tonart den Namen gibt;
  • den tiefsten Ton eines Akkords in Grundstellung – bei einem in beliebiger Umkehrung auftretenden Akkord ist nicht zwangsläufig der tiefste Ton auch der Grundton;es gibt auch Akkorde, bei denen der Grundton im Sinne der Partialtonreihe fehlt: So nennt man z. B. den Akkord d'-f'-h' in C-Dur einen „verkürzten Dominantseptim-Akkord“, dessen Grundton g zwar als Basis im Sinne der Partialtonreihe fungiert, aber real nicht erklingt; ähnlich verhält es sich bei verminderten Septimakkorden, die als abstrakter Klang physikalisch-akustisch auf vier verschiedene Grundtöne bezogen werden können.
  • bei einem einzelnen Ton die (tiefste) Grundfrequenz (Grundschwingung), die der eigentlichen Tonhöhe entspricht, während die mitschwingenden Obertöne die Klangfarbe des Tones bestimmen; sind die Obertöne eher gering ausgeprägt, spricht man von einem „grundtönigen“ Klang;
  • bei Blasinstrumenten den tiefsten Ton bei kompletter, unmodifizierter Luftsäule (alle Grifflöcher geschlossen bzw. keine Ventile oder Zusatzklappen betätigt).

[Bearbeiten] Literatur

  • Michael Dickreiter, Volker Dittel, Wolfgang Hoeg, Martin Wöhr, "Handbuch der Tonstudiotechnik", 7. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Herausgegeben von der ARD.ZDF medienakademie, Nürnberg, 2 Bände, Verlag: K G Saur, München, 2008, ISBN 3-598-11765-5 oder ISBN 978-3-598-11765-7
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