Hörensagen

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Hörensagen ist etwas, das eine Person nur aus Erzählungen anderer erfahren hat.[1]

Umgangssprachlich bedeutet die Redensart das ist nur Hörensagen, man könne auf diese Mitteilung nicht bauen. Der deutsche Ausdruck entspricht in etwa der lateinischen Wendung relata refero.

Das bundesdeutsche Rechtssystem kennt den Begriff „Zeuge vom Hörensagen“. Der Beweiswert eines solchen Zeugen ist besonders kritisch zu prüfen, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht am 19. Juli 1995 – im Zusammenhang mit dem fairen Verfahren nach § 261 Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz – urteilte.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hörensagen bei Duden.de.
  2. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995, Az. 2 BvR 1142/93, Leitsatz (Memento des Originals vom 8. Januar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de = NJW 1996, 448.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Hörensagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen