Hadelner Deich- und Uferbauverband

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Hadelner Deich- und Uferbauverband
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1935[1][2] in Otterndorf
Vorstand Armin Heitmann[3]
Geschäftsführer Torsten Heitsch[4]
Elbedeich bei Altenbruch

Der Hadelner Deich- und Uferbauverband ist ein 1935[1] gegründeter Deichverband mit Sitz in Otterndorf.

Verbandsgebiet[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Deichverband ist für ein rund 42.000 Hektar[5] großes Gebiet im Norden des Landkreises Cuxhaven zuständig, welches alle im Schutz des linken Elbe­deichs gelegenen Grundstücke bis zu einer Höhe von NN +6 m[6] inklusive der innerhalb dieses Gebietes liegenden höheren Bodenerhebungen umfasst. Die Höhenmarke von NN +6,00 m besteht seit dem Jahr 2000. Davor lag sie bei NN +3,50 m, so dass das Verbandsgebiet wesentlich kleiner war.[5]

Die Hauptdeichlinie im Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes ist 15,4 Kilometer lang.[5] Sie erstreckt sich am linken Ufer der Elbe vom Sielbauwerk der Baumrönne im Cuxhavener Stadtteil Groden bis zum Radarturm in Belum an der Grenze zwischen Otterndorf und der Gemeinde Belum.

Das Verbandsgebiet des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes grenzt im Norden an das Verbandsgebiet des Cuxhavener Deichverbandes und im Osten an das Verbandsgebiet des Ostedeichverbandes sowie am Schifffahrtsweg Elbe-Weser südlich von Bad Bederkesa an das Verbandsgebiet des Deichverbandes Osterstader Marsch.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Deichverband hat die Aufgabe, Grundstücke im Verbandsgebiet vor Sturmfluten und Hochwasser zu schützen. Dazu unterhält er die im Verbandsgebiet liegenden Hauptdeiche.

Vereinsstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Verband wird von einem Ausschuss vertreten, der von den Verbandsmitgliedern gewählt wird. Der Ausschuss besteht aus 17 Mitgliedern.[7] Er wählt seinerseits einen Vorstand, der mit sieben Verbandsmitgliedern besetzt ist.[3] Für jedes Ausschuss- und jedes Vorstandsmitglied wird auch ein persönlicher Vertreter gewählt.

Mitglieder des Verbandes sind alle Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Otterndorf befindet sich auf dem Deich ein etwa zwei Kilometer langer Deicherlebnispfad mit acht Informationsstationen.[8][9]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Peter Bussler: 1963 trat Niedersächsisches Deichgesetz in Kraft. Anpassung des Deichrechts an neue Erfordernisse. In: Männer vom Morgenstern Heimatbund an Elb- und Wesermündung e. V. (Hrsg.): Niederdeutsches Heimatblatt. Nr. 821. Nordsee-Zeitung GmbH, Bremerhaven Mai 2018, S. 3 (Digitalisat [PDF; 5,0 MB; abgerufen am 22. Juni 2019]).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b 75 Jahre Schutz vor den Fluten. (Memento vom 10. Februar 2013 im Webarchiv archive.today) In: Cuxhavener Nachrichten, 17. Juli 2010.
  2. Verbandsjubiläum. In: Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Abgerufen am 13. April 2018.
  3. a b Vorstand. In: Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Abgerufen am 10. Januar 2017.
  4. Geschäftsstelle. In: Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Abgerufen am 12. Juli 2012.
  5. a b c Der Hadelner Deich- und Uferbauverband. In: Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Abgerufen am 12. Juli 2012.
  6. Verzeichnis der Deichverbände, Niedersächsisches Deichgesetz, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (PDF, 56 kB). Abgerufen am 21. Dezember 2023.
  7. Der Ausschuss. In: Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Abgerufen am 12. Juli 2012.
  8. Deicherlebnispfad. In: Wasser- und Bodenverbände Otterndorf. Abgerufen am 12. Juli 2012.
  9. Otterndorfer Deicherlebnispfad. In: Geolife.de-Navigator. Abgerufen am 8. Mai 2019.