Halenbrücke

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Halenbrücke
Halenbrücke
Halenbrücke
Halenbrücke – Ansicht Richtung flussaufwärts
Nutzung Hauptstrasse 236Individualverkehr und Postautolinien der PostAuto Schweiz AG
Unterführt Aare
Ort Ortsteil Herrenschwanden in der Gemeinde Kirchlindach
Unterhalten durch Tiefbauamt des Kantons Bern
Konstruktion Bogenbrücke aus leichtarmiertem Beton
Gesamtlänge 238 m[1]
Breite 10,5 m[1]
Längste Stützweite 87,15 m + 4 × 21 m[2]
Höhe 38 m
Fahrzeuge pro Tag 10'000
Baukosten CHF 743'000
Baubeginn Oktober 1911
Fertigstellung September 1913[2]
Eröffnung 13. September 1913[1]
Bauzeit 2 Jahre[2]
Zustand 1992–1993 umfassende Gesamterneuerung
Planer J. Bolliger & Co, Zürich[2]
Schließung 1992–1993
Lage
Koordinaten 598453 / 202254Koordinaten: 46° 58′ 17″ N, 7° 25′ 6″ O; CH1903: 598453 / 202254
Halenbrücke (Stadt Bern)
Halenbrücke (Stadt Bern)
Höhe über dem Meeresspiegel 517 m ü. M.

Die Halenbrücke verbindet das Berner Neufeld, über die nachher in den Wohlensee fliessende Aare hinweg, mit dem Kirchlindacher Ortsteil Herrenschwanden im Kanton Bern in der Schweiz. Die Brücke ist Teil der Hauptstrasse 236,[3] die von Aarberg östlich um den Frienisberg nach Bern führt.

Baugeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bogenbrücke wurde von Oktober 1911 bis September 1913 errichtet und am 13.[1] desselben Monats der Bestimmung übergeben. Sie entlastete die damals fast 380-jährige, 800 m flussaufwärts gelegene Neubrügg und brachte eine deutliche Verbesserung der Verkehrsverbindung der nördlichen Agglomeration mit der Stadt Bern.

Sie ist 234,3 m lang und führt die Strasse in 38 Metern Höhe über das Wasser. Am Bau der Halenbrücke war das Ingenieur-Bureau für Eisenbeton-Bauten J. Bolliger & Co. in Zürich beteiligt. Dieses Unternehmen war 1913/14 auch für die Planung des Gründjitobel-Viadukts der Bahnstrecke Chur–Arosa verantwortlich.

Gesamterneuerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das zunehmende Verkehrsaufkommen und die zu schwache Konstruktion der Fahrbahnplatte erforderten 1992–1993 eine Gesamterneuerung der Halenbrücke. Die Fahrbahnplatte und die vier Nebenbögen wurden abgebrochen. Die Widerlager wurden ersetzt und die Pfeiler restauriert und verstärkt.[1] Auf dem erhalten gebliebenen Hauptbogen über die Aare wurden die filigranen Stützen originalgetreu ersetzt, ebenso die vier Nebenbögen und die verbreiterte Fahrbahnplatte. Das leichte Metallgeländer aus einem früheren Umbau wurde durch eine massive Betonbrüstung in ähnlicher Form des Originals ersetzt. Dabei hat man auch die vier Kanzeln über den Pfeilern am Aareufer wiederhergestellt. Mit den neuen Widerlagern und den angepassten Strassenanschlüssen konnte die Brücke am 29. Oktober 1993 wieder dem Verkehr übergeben werden.

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Halenbrücke ist im Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz als Objekt von nationaler Bedeutung verzeichnet[1] und ist ein Kulturgut von nationaler Bedeutung.

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Halenbrücke – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f sbo, Guy Schneider (Aufnahmen 2003): BE 1913.0.1 Halenbrücke. (PDF; 879 KB) IVS Dokumentation Kanton Bern. In: Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz IVS. Bundesamt für Strassen ASTRA, September 2002, S. 6, abgerufen am 10. August 2017: „Bedeutung National“
  2. a b c d Mitarbeiter, Guy Schneider (Aufnahmen): Historische Verkehrswege im Kanton Bern BE. (PDF; 4,3 MB) Berner Brücken: Vielfalt von Materialien und Form. In: Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz IVS, Kantonshefte. Bundesamt für Strassen ASTRA, 2003, S. 64, Seite 49, abgerufen am 10. August 2017: „...Halenbrücke des Ingenieurs Jakob Bolliger, die in den Jahren 1911–1913 erbaut wurde (Abb. 15). ...parabelförmigen Hauptbogen von 87 Metern Spannweite...“
  3. Bundeskanzlei: Durchgangsstrassenverordnung SR 741.272. Anhang 2 – Liste der Hauptstrassen – B. Hauptstrassen, die nicht mit der «Nummerntafel für Hauptstrassen» (4.57) gekennzeichnet sind. In: Systematische Sammlung des Bundesrechts SR. Schweizerischer Bundesrat, 18. Dezember 1991, abgerufen am 9. August 2017 (Stand am 1. Januar 2016).