Heinrich-von-Stephan-Stiftung

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Die Heinrich-von-Stephan-Stiftung wurde am 25. April 1947 aus Anlass der 50. Wiederkehr des Todestages des Generalpostmeisters Heinrich von Stephan († 8. April 1897) von der Deutschen Bundespost gestiftet. Sie wurde 1971 zusammen mit der Dr.-Karl-Sautter-Stiftung zur Studienstiftung der Deutschen Bundespost zusammengelegt.[1]

Zweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Zweck der Stiftung war es den Kindern von Postangehörigen durch Beihilfen (Stipendien) ein Studium an einer Technischen Hochschule der Bundesrepublik einschließlich der TU Berlin in Berlin-Charlottenburg zu erleichtern. Dem Stiftungszweck diente der Ertrag des Stiftungsvermögens, dieses betrug:

  • 1953: 100.000 DM[2] (würde heute 304.268 Euro entsprechen)
  • 1956: 200.000 DM[3] (würde heute 581.461 Euro entsprechen).

Über die Gewährung von Studienbeihilfen entschied ein beim Bundespostministerium eingesetztes Kuratorium. 1953 wurden diese jährlich einmalig für das Wintersemester an „die würdigsten und bedürftigsten Söhne und Töchter von Beamten, Warte- und Ruhestandsbeamten, Angestellten und Arbeitern der Deutschen Bundespost und der Landespostdirektion Berlin verteilt“[4].

  • 1951 konnten 48 Studienbeihilfen im Gesamtbetrag von 7.750 DM gewährt werden,[5] durchschnittlich 161,45 DM pro Person, was heute 493,03 Euro entsprechen würde.
  • 1955 konnten 54 Studienbeihilfen im Gesamtbetrag von 9.650 DM gewährt werden,[6] durchschnittlich 178,70 DM pro Person, was heute 545,71 Euro entsprechen würde.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost: Geschäftsbericht 1997, S. 20
  2. Handwörterbuch des Postwesens: 2. Auflage, S. 697
  3. Handwörterbuch des Postwesens: 1. Nachtrag zur 2. Auflage, S. 110
  4. Handwörterbuch des Postwesens: 2. Auflage, S. 697
  5. Handwörterbuch des Postwesens: 2. Auflage, S. 697
  6. Handwörterbuch des Postwesens: 1. Nachtrag zur 2. Auflage, S. 110