Heinrich Gehring (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Heinrich Gehring (* 20. Dezember 1929; † 27. September 2022) war ein deutscher Jurist. Er war von 1976 bis 1994 Richter am Bundesarbeitsgericht.[1]

Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gehring war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im April 1957 vorübergehend in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig. Im März 1958 trat er als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein. 1973 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Niedersächsischen Landesarbeitsgericht ernannt. Gehring war promoviert.[1]

Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesarbeitsgericht im Juni 1976 wies das Präsidium Gehring zunächst dem Dritten Senat zu. 1978 wechselte er in den Zweiten Senat. Von 1981 bis 1984 war er stellvertretender Vorsitzender im Dritten Senat und anschließend bis zum Eintritt in den Ruhestand im Fünften Senat als dessen stellvertretender Vorsitzender tätig.[1] Gehring trat am 31. Juli 1994 in den Ruhestand.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. Dr. Heinrich Gehring verstorben. In: Pressemitteilung Nr. 40/22. Bundesarbeitsgericht, 11. Oktober 2022, abgerufen am 30. Oktober 2022.