Heinrich Scheele (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Johann Georg Heinrich Scheele (* 2. Februar 1825 in Leipzig; † 4. Dezember 1882 in Dresden) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sachse wurde 1851 vereidigt und als Advokat in Dresden zugelassen.[1] 1855 wurde er Notar. Er war im Jahr der Gründung des DAV 1871 dort Mitglied.[2] 1876 kam als Rat an ein Appellationsgericht. Im selben Jahr folgte die Beförderung zum Rat beim sächsischen Oberappellationsgericht. 1879 trat er in das Reichsgericht ein, nachdem durch den Tod des designierten Gerichtsrates Lothar Schilling seine Stelle freigeworden war.[3] Er war im III. Zivilsenat tätig und trat bereits am 1. November 1880 in den Ruhestand.

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Deutscher Anwaltverein: Gutachten über den im Preußischen Justiz-Ministerium ausgearbeiteten Entwurf einer deutschen Civil-Processordnung. Berlin 1871, S. 83 ff.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 355.
  • Kleine Mittheilungen. (Sterbefälle). In: Juristische Blätter. Jg. 11, 1882, S. 620.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wochenblatt für merkwürdige Rechtsfälle in actenmäßigen Darstellungen aus dem Gebiet der Justizpflege und Verwaltung zunächst für das Königreich Sachsen. Jg. 11, 1851, Nr. 41, S. 328.
  2. Zeitschrift des Anwaltvereins für Bayern. Band 11, 1871, S. 338, Textarchiv – Internet Archive
  3. Karl Biedermann: Das neue deutsche Reichsgericht zu Leipzig. In: Die Gartenlaube. Heft 40, 1879, S. 663, Anm. 1 (Volltext [Wikisource]).