immediat

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immediat (lat. immediatus ‚unmittelbar‘, ‚ohne Vermittlung‘) steht für:

  • rechtssprachlich „in Zuständigkeit einer höheren Instanz“:
    • Immediatrecht war das unmittelbare Zugangs- und Vortragsrecht beim Monarchen
    • Reichsunmittelbarkeit als Begriff für das Rechtsverhältnis nicht der Landeshoheit eines Fürsten, sondern nur Kaiser und Reich unterstehender Personen und Institutionen
    • ein römisch-katholisches Bistum oder Quasi-Bistum, das keiner Metropolie bzw. keinem Erzbistum, sondern unmittelbar dem Heiligen Stuhl in Rom unterstellt ist, siehe Exemtion
    • im Zisterzienser- und Trappistenorden der Tochterklöstern vorgesetzte Abt, siehe Pater Immediat
    • ein öffentliches Gebäude mit höchstbehördlichem Rechtsträger, siehe Immediatbau
    • ein unmittelbar an die höchste Behörde (früher den Landesherren) gerichtetes Gesuch, Immediatgesuch, Immediateingabe, Immediatsache
  • eine Sofortprothese in der Zahnmedizin, siehe Immediatprothese


Siehe auch:

Wiktionary: immediat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen