Informationsbeauftragter

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Ein Informationsbeauftragter (IB) ist in einem pharmazeutischen Unternehmen verantwortlich für die wissenschaftliche Information über die vom Unternehmen angebotenen Arzneimittel.

Der Informationsbeauftragte muss für die Erfüllung seiner Aufgabe die erforderliche Sachkenntnis besitzen, z. B. durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin, der Humanbiologie, der Veterinärmedizin, der Pharmazie, der Biologie oder der Chemie und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.

Die Rechtsgrundlage dafür bildet in Deutschland § 74a des Arzneimittelgesetzes.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Text des Arzneimittelgesetzes