Interventionismus
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Interventionismus bezeichnet allgemein die Bereitschaft eines Staates, auf die Vorgänge in einem fremden Bereich (etwa im Ausland oder in die Privatwirtschaft) aktiv mit politischen oder militärischen Maßnahmen einzugreifen.
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[Bearbeiten] In der Außenpolitik
Im Bereich der Außenpolitik wird damit eine Form der Politik bezeichnet, die militärisch oder indirekt in die Belange anderer Staaten eingreift, d.h. sich in deren innere Angelegenheiten oder deren Konflikte mit Nachbarstaaten einmischt. Der Begriff wurde im 20. Jahrhundert durch die Interventionen der USA in Lateinamerika und der Sowjetunion in Osteuropa und Afrika geprägt.
[Bearbeiten] In der Ökonomie
In der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet Interventionismus (Staatsinterventionismus) eine Wirtschaftspolitik der punktuellen Eingriffe des Staates in den Wirtschaftsablauf. Die verbreitetste Form von Staatsinterventionen ist das Gewähren von Subventionen.
Dabei bleibt jedoch wie auch in der dagegen gerichteten Wirtschaftspolitik des Laissez-faire die Privatwirtschaft grundsätzlich den privaten Marktteilnehmern überlassen. Die Wirtschaftsordnung an sich in ihrem gesetzlichen Rahmenwerk wird also hierbei nicht abzuändern gesucht. Als Beispiel für eine Ära, für die diese Art von Wirtschaftspolitik typisch ist, gilt ab 1870 der Beginn der Schutzzoll-Ära mit einer protektionistischen Handelspolitik.[1]
[Bearbeiten] Literatur
- Tobias Debiel, Franz Nuscheler: Der neue Interventionismus. Dietz, Bonn 1996
- Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 6. Aufl. 1990
- Fritz Neumark, Heinz Haller: Theorie und Praxis des finanzpolitischen Interventionismus., Mohr, 1970
[Bearbeiten] Einzelnachweis
- ↑ Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 6. Aufl. 1990, S. 27 f.

