Jochen Bung

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Jochen Bung (* 22. März 1968 in Landau in der Pfalz) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bung absolvierte das Studium der Philosophie, Soziologie sowie Literaturwissenschaft, anschließend das Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und München. Er arbeitete am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt am Main (Klaus Lüderssen und Klaus Günther). Bung promovierte[1] (2003) und habilitierte[2] (2008) in Frankfurt. Es folgten Vertretungsprofessuren an der Universität Bayreuth, der Universität Passau sowie der Humboldt-Universität zu Berlin.

Von 2011 bis 2016 war Bung Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie an der Universität Passau. Seit 2016 hat er den Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg inne.

Bung ist Mitherausgeber der Zeitschrift Neue Kriminalpolitik und Mitglied des Vorstands der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR).

Bung ist verheiratet und hat ein Kind.

Forschungsschwerpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schwerpunkte des wissenschaftlichen Arbeitens von Jochen Bung sind die Grundlagen des Strafrechts[3], dort insbesondere Fragen der subjektiven Zurechnung. Im Fokus stehen hier Ansätze der analytischen Philosophie, insbesondere Überlegungen von Donald Davidson[4], aber auch Elizabeth Anscombe und Georg Henrik von Wright. Bung verteidigt die traditionelle Formel des Vorsatzes, in allen seinen Formen irreduzibel volitiv zu sein, also neben der Wissenskomponente auch die Komponente des Wollens zu enthalten.[5]

Ein weiterer Forschungsschwerpunkt besteht in der rekonstruierenden, meist von gängigen Lesarten abweichenden Reinterpretation klassischer staatswissenschaftlicher Texte, wie etwa Thomas HobbesLeviathan, Rousseaus Contrat Social[6] oder Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts. So deutet Bung etwa Hegels Theorie – auch gegen dessen eigene Abgrenzungsversuche – als „Fortführung der Theorie des Gesellschaftsvertrages“.[7]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Subsumtion und Interpretation (Nomos: Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, Bd. 39), Baden-Baden 2004.
  • Wissen und Wollen im Strafrecht. Zur Theorie und Dogmatik des subjektiven Tatbestands (Vittorio Klostermann: Juristische Abhandlungen, Bd. 52), Frankfurt am Main 2009.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bung, Subsumtion und Interpretation, Baden-Baden 2004.
  2. Bung, Wissen und Wollen im Strafrecht. Zur Theorie und Dogmatik des subjektiven Tatbestands, Frankfurt am Main, 2009.
  3. s. zum Überblick Bung, Fünf Grundprobleme des heutigen Strafrechts, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2016, S. 340–344.
  4. Vgl. etwa den Rekurs auf dessen antiskeptisches Argument bei Bung, Wissen und Wollen im Strafrecht, 2009, S. 49.
  5. Bung, Wissen und Wollen im Strafrecht, 2009.
  6. Bung, Zum partikularen, reziproken und kollektiven Charakter normativer Statuspositionen – Zur Rekonstruktion des Contrat social, Rechtsphilosophie – Zeitschrift für Grundlagen des Rechts (RphZ) 2017, S. 3–14.
  7. Bung, Grundlinien der Grundlinien (Working Paper), S. 4; s. auch S. 9. Abrufbar über die https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/professuren/straf-r-3/working-paper/grundlinien.pdf .