Johann Faber (Jurist)

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Johann Faber (* um 1590; † 26. November 1635 bei Rinzenberg) war ein Jurist und Hohenlohe-Neuensteinischer bzw. Pfalz-Birkenfeldischer Rat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Faber war ein Sohn des kurmainzischen Kellers von Stadtprozelten Sebastian Schmidt († 4. November 1591) und dessen zweiter Ehefrau Barbara (Heirat am 18. Februar 1577 in Wertheim). Ein Geburtsdatum konnte bislang noch nicht ermittelt werden (wahrscheinlich um 1590[1]), ebenso ist über seine Kindheit und Jugend nichts Sicheres bekannt. 1607 immatrikulierte er sich an der Universität Tübingen,[2] ein Jahr später an der neugegründeten Universität Gießen.[3] Promoviert wurde er 1617 an der Universität Basel.[4] Nach Rodewald erscheint Faber schon 1616 als Praktikant am Reichskammergericht in Speyer.[5] Vier Jahre später wurde er Rat des Grafen Kraft VII. von Hohenlohe-Neuenstein, 1623 wechselte er in den Dienst von Krafts Schwager, des Pfalzgrafen Georg Wilhelm von Birkenfeld. In dieser Tätigkeit begleitete er seinen Herrn u. a. im Juli 1624 auf einer Reise nach Brüssel. 1630 wurde Faber durch den Pfalzgrafen zum Geheimen Hofrat ernannt.

Am 26. November 1635 begleitete er Georg Wilhelm auf dessen Ritt von Birkenfeld nach Trarbach, wo dieser persönlich gegen die versuchte Öffnung der evangelischen Kirche für katholische Messen durch den Mitgemeinsherrn Hermann Fortunat einschreiten wollte. In der Nähe des Sauerbrunnens erlitt Faber jedoch einen Schlaganfall. Während der Pfalzgraf seinen Ritt fortsetzte, wollte Faber nach Birkenfeld zurückkehren, verstarb aber in der Nähe von Rinzenberg auf seinem Pferd. Er wurde in der Birkenfelder Kirche beigesetzt.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Faber heiratete um 1620 Dorothea Philippa Tuschelin, die Tochter des sponheimischen Amtmannes Heinrich Tuschelin von Winterburg und Enkelin des Zweibrücker Rates und Inspektors Gallus Tuschelin, bei deren Taufe Pfalzgraf Karl von Birkenfeld das Patenamt übernommen hatte. Nach dem Tod ihres Mannes wurde der Witwe erlaubt, ihren Witwensitz im Birkenfelder Schloss zu nehmen.

Das Ehepaar hatte fünf Kinder:

Johann Faber war ein Halbbruder des Württembergischen Vizekanzlers Sebastian Faber.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Rodewald: Der Ritt des Pfalzgrafen Georg Wilhelm von Birkenfeld nach Trarbach. In: Monatshefte für Rheinische Kirchengeschichte. Band 6, 1912, S. 193–207 ([1] [PDF; 20,0 MB; abgerufen am 17. August 2023]).
  • Heinrich Rodewald: Das Birkenfelder Schloß. Enke, Birkenfeld (Nahe) 1927, S. 30 f. (Neuausgabe: Books on Demand, Norderstedt 2016).
  • Oskar Penningroth: Die Beamtemfamilien Tuschelin, Arneth und Faber. In: Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde im Landesteil Birkenfeld. Band 8, 1934, S. 55–58; Band 9, 1935, S. 1–3.
  • Rudi Jung: Familienbuch Birkenfeld. Verein für Heimatkunde, Nonnweiler 1989, S. 157.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ein älterer Halbbruder gleichen Namens verstarb im März 1588 in Aschaffenburg, der Vater im November 1591. (Heinrich Freiherr von Lersner: Das Hausbuch der Familie Walther von Herborn. In: Hessische Familienkunde. Bd. 8, H. 4, 1966, S. 64.)
  2. Albert Bürk, Wilhelm Wille: Die Matrikeln der Universität Tübingen. Bd. 2. 1600–1710. Universitätsbibliothek, Tübingen 1953, Nr. 17956.
  3. Ernst Klewitz, Karl Ebel: Die Matrikel der Universität Gießen 1608–1707. Ricker, Gießen 1898, S. 174.
  4. Hans Georg Wackernagel (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Basel. 3. Band. 1601/02 – 1665/66. Verlag der Universitätsbibliothek, Basel 1962, S. 188. – Es gab Hunderte von „Juristen aus dem mittleren und nördlichen Deutschland, die im Laufe des 17. Jahrhunderts weniger zum Studium als zur Erwerbung des Doktorgrades die Basler Universität bezogen haben. Für auffallend viele deutsche Rechtsgelehrte bildete damals das in Basel erworbene Doktorat die Voraussetzung für die Bekleidung höherer Ämter in Fürstentümern und Städten.“ (Ebd., S. VIIf.)
  5. Heinrich Rodewald: Das Birkenfelder Schloss. Enke, Birkenfeld 1927, S. 30.