Johann Heinrich Alverdes

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Johann Heinrich Alverdes (* um 1690 in Halberstadt; † 1747) war ein deutscher Jurist.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johann Heinrich Alverdes war der Sohn von Heinrich Alverdes (* um 1648 in Halberstadt; † 1700), der dem 1615 gestifteten Fideikommiss der Familie vorstand; er hatte noch einen Bruder, mit dem er 1728 wegen des Fideikommiss in einem Rechtsstreit war.

Er war verheiratet und hatte mehrere Kinder. Sein Enkel Gottfried Heinrich Friedrich Alverdes (* um 1750; † 21. März 1819) wurde Stadt-Justizrat in Halberstadt.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Johann Heinrich Alverdes immatrikulierte sich am 20. April 1703 an der Universität Helmstedt[1] zu einem Studium der Rechtswissenschaften und setzte dieses Studium am 28. April 1706 an der Universität Halle fort.

Seit 1719 war er als Amtsmajor[2] (Amtsmeier)[3] in Halberstadt sowie seit 1721 als Advokat bei der Regierung tätig.

Am 26. April 1727 erfolgte seine Ernennung zum Regierungsrat[4] bei der königlichen Regierung und übte später das Amt des Stadtrichters in Halberstadt aus.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Matrikel der Universität Helmstedt, Band 3, 1685–1810. In: Wolfenbütteler Digitale Bibliothek. Abgerufen am 28. Dezember 2020.
  2. Ludwig Ferdinand Niemann: Geschichte des vormaligen Bisthums und jetzigen Fürstenthums, insbesondere über der Stadt Halberstadt, von den ältesten bis auf die neuesten Zeiten. Bd. 1. 1829 (google.de [abgerufen am 28. Dezember 2020]).
  3. Amtsmeier (Deutsches Rechtswörterbuch - DRW). Abgerufen am 28. Dezember 2020.
  4. Johann Heinrich LUCANUS: Beyträge zur Geschichte des Fürstenthums Halberstadt ... Gesammlet von J. H. L. 1788 (google.de [abgerufen am 28. Dezember 2020]).