Jumbo-LKW

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Europäischer Jumbo-Lastzug

Als Jumbo-Lkw bezeichnet man Lastkraftwagen mit einem besonders großen Ladevolumen, meistens 100 m³ oder mehr. Eingesetzt werden Jumbo-Lkw vorwiegend zum Transport voluminöser Güter, wie etwa Dämm- oder Verpackungsmaterial, weshalb sie auch „Volumenzug“ genannt werden, wenn sie aus Motorwagen und Anhänger bestehen. Auch in Zulieferverkehren für die Automobilindustrie finden Jumbo-Lkw häufig Verwendung, da hier oft eine Durchladehöhe von mindestens 3 m gefordert ist. Die Durchladehöhe kann mit einem Hubdach zur Be- und Entladung, meist beidseitig, auf 3,20 m bis 3,30 m vergrößert werden[1].

Da die zulässige Gesamthöhe eines Fahrzeuges gemäß StVZO[2] und EU-Richtlinie 96/53/EG[3] auf 4 m begrenzt ist, ergibt sich das im Vergleich zu einem normalen Lkw höhere Ladevolumen des Jumbo-Lkw durch eine tiefer liegende Ladefläche. Erreicht wird dies durch bauliche Besonderheiten, teilweise auch durch kleinere Bereifung. Durch die niedrige Ladefläche kann eine Be- und Entladung solcher Lkw an Laderampen problematisch sein, wenn diese nicht in der Höhe variierbar sind.

Die größtmöglichen Ladevolumen von bis zu 125 m³[4] erreichen Jumbo-Lastzüge mit Festaufbau. Bei den Sattelzügen werden Fahrzeugkombinationen mit einem sog. Megatrailer auch als Jumbo betitelt. Da ein Sattelzug jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kürzer ist als ein Lastzug[2], kommen diese nur auf ein Ladevolumen von etwa 100 m³[5]. Häufig werden diese Megatrailer in Zulieferverkehren für die Automobilindustrie eingesetzt, da aufgrund der Durchladehöhe von 3 m eine optimale Ausnutzung des Raumes durch genormte und gut stapelbare Ladungsträger ermöglicht wird[1]. Im Vergleich zum Lastzug ermöglicht der Sattelzug eine schnelle Be- und Entladung ohne aufwändiges, mehrfaches Rangieren, was bei Just-in-time-Lieferungen der Automobilindustrie oft ein wichtiges Kriterium ist.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Beschreibung des Aufbaus auf der Internetseite des Nutzfahrzeugherstellers Wecon, abgerufen am 21. August 2017
  2. a b § 32 StVZO, abgerufen am 21. August 2017
  3. Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr, abgerufen am 26. September 2017
  4. H&W Nutzfahrzeugtechnik Großraumfahrzeuge, abgerufen am 21. August 2017
  5. Datenblatt eines Megatrailers des Herstellers Krone, abgerufen am 21. August 2017