Jurisdiktion
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Jurisdiktion bezeichnet (veraltet)
- die rechtsprechende Gewalt, siehe Judikative,
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit einer staatlichen Behörde oder eines Gerichts, siehe örtliche Zuständigkeit
- den Bereich der örtlichen Zuständigkeit eines kirchlichen Amtsträgers, insbesondere in der katholischen Kirche, siehe Jurisdiktion (Kirche).
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