Justizberichterstattung

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Die Justizberichterstattung ist ein Genre des Journalismus, in dem die Bevölkerung über die Aktivitäten der Justiz, der Gerichte und Entscheidungen sowie Urteile informiert wird. Darüber hinaus erfolgen Informationen über geltendes Recht und Entscheidungen.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte der Justizberichterstattung ist eng mit der Geschichte des Rechts verbunden. Am Anfang standen Gottesurteile. Um die Regeln auch dem Bürger bekanntzumachen, sollte breit über die Entscheidungen berichtet werden. Erstes verbindliches Recht galt mit dem altorientalischen Codex Ur-Nammu um 2100 v. Chr. Damit einher ging die Fixierung in Inschriften, Niederschriften und Protokollen. Eine erste Form der Berichterstattung wurde von Anwälten eingeführt, die sich in schriftlichen Werken dem Recht widmeten. Mit der Entwicklung des Buchdrucks konnte sich auch die Justizberichterstattung weiterentwickeln. Ab dem 16. Jahrhundert wurden Gerichtsverfahren und Prozesse zu einem Thema in den Zeitungen. Im 20. Jahrhundert wurde das Thema zu einem eigenen Ressort in den Redaktionen. Aufgrund der Finanzkrise kam es jedoch zu massiven Sparzwängen, in deren Folge das Justizressort zuerst eingespart wurde. Die heutige Entwicklung ist durch freie Mitarbeiter, Homepages und Justizblogs geprägt.[2][3]

Arbeitsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Arbeitsweise folgt den Abläufen einer normalen Redaktion eines Mediums. Die Recherche von Themen ist durch aktuelle Gerichtsprozesse vorgegeben, aus denen nur noch der für die Leserschaft interessanteste ausgewählt werden muss. Gibt das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesgerichtshof Entscheidungen bekannt, stehen diese im Fokus der Berichterstattung. Eine wichtige Möglichkeit für die Recherche auf diesem Fachgebiet bietet die Justizpressekonferenz Karlsruhe.[4] International steht der Internationale Strafgerichtshof im Fokus.[5][6] Problematisch ist bei der Berichterstattung die Übersetzung der justizspezifischen Ausdrücke in eine für den Leser verständliche Form. Hierbei ist auf die korrekte Bedeutung einzelner Begriffe zu achten.[7]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Udo Branahl: Justizberichterstattung: Eine Einführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2005, ISBN 9783531146188.
  • Daniel Kipfer, Anne Kühler: Justizberichterstattung in der direkten Demokratie. Franz Steiner Verlag, 2019, ISBN 9783515123686.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Justizberichterstattung; Berichterstattungsgegenstände – abgerufen am 17. April 2020
  2. Justizberichterstattung: Geschichte – abgerufen am 17. April 2020
  3. «Die Justiz liebt das Geheimnis». Abgerufen am 18. Mai 2020.
  4. Homepage Justizpressekonferenz – abgerufen am 17. April 2020
  5. Justizberichterstattung: Themenfindung – abgerufen am 17. April 2020
  6. Justizberichterstattung: Recherche – abgerufen am 17. April 2020
  7. TwitterRedakteureInhaber bei Artdefects Media VerlagHier schreiben Marion Kalinski, 37 Jahre, Deutschlehrerin, Armin Wischhusen, 42 Jahre und freier Journalist: Justizberichterstattung Begriffe › Anleitungen, Vorlagen und Tipps. Abgerufen am 18. Mai 2020 (deutsch).