Justizsekretär

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Justizsekretär steht für

  • ist eine Amtsbezeichnung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland, siehe Justizfachwirt
  • einen Fachschulberuf in der DDR-Justiz, der über die Geschäftsstellentätigkeiten hinaus auch die Aufgaben von Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger umfasste