Justizvollzugskrankenhaus

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Ein Justizvollzugskrankenhaus, auch Anstaltskrankenhaus, ist ein Krankenhaus für Häftlinge.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Justizvollzug wird in Deutschland durch die jeweiligen Justizvollzugsgesetze der Bundesländer geregelt. Diese enthalten auch Regelungen bezüglich der Gesundheitsfürsorge der Gefangenen, siehe Strafvollzug#Gesundheitsfürsorge. Die Gesundheitsfürsorgeleistungen werden primär in den Justizvollzugsanstalten erbracht. Für die stationäre Behandlung von Krankheiten stellen die Bundesländer Justizvollzugskrankenhäuser zur Verfügung. Ist auch dort eine angemessene Behandlung nicht möglich, so sind die Gefangenen in einem regulären Krankenhaus zu behandeln.[1]

Einzelne Justizvollzugskrankenhäuser[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. z. B. in Niedersachsen: § 63 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG), Online; in Hessen: Hessisches Strafvollzugsgesetz (HStVollzG) § 24 Online