Königsbann

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Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter.

Der Begriff Bann bezeichnet

  • das Gebot und das Verbot selbst
  • die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen
  • den Bezirk, in dem der Bann galt

Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in

Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.

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Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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