Kardinalpatron des Malteserordens

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Der Kardinalpatron des Malteserordens (Cardinalis Patronus) ist der Vertreter des Papstes beim Orden.

Der Papst ernennt als seinen Vertreter beim Malteserorden einen Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, dem der Titel „Cardinalis Patronus“ und besondere Befugnisse verliehen werden. Sollte der Ernannte nicht dem Kardinalskollegium angehören, so wird er als Pro-Patron bezeichnet.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dem Kardinalpatron obliegt es, die spirituelle Ausrichtung des Ordens und seiner Mitglieder zu fördern und die Beziehungen des Ordens zum Heiligen Stuhl zu pflegen.

Der Kardinalpatron wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben für den Orden durch den Prälaten unterstützt.

Nach der Wahl eines neuen Großmeisters und der Information des Hl. Vater über die erfolgte Wahl legt der Gewählte in Anwesenheit des Kardinalpatrons in einer feierlichen Sitzung des Großen Staatsrates den Eid ab.[1]

Kardinalpatrone des Malteserordens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Portal: Malteserorden – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Malteserorden

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verfassung des Ordens (PDF; 400 kB).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]