Karl Mansfeld (Jurist)

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Karl Friedrich Wilhelm Mansfeld (* 12. Juni 1859 in Hannover; † 3. September 1916) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karl Mansfeld war der Sohn eines Kaufmanns und evangelisch. Er studierte u. a. in Heidelberg[1] und Leipzig[2] Rechtswissenschaften. 1881 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1891 ernannte man ihn zum Amtsrichter. 1900 wurde er zum Amtsgerichtsrat befördert. 1903 folgte die Beförderung zum Landrichter. 1904 wurde er Oberlandesgerichtsrat. 1910 kam er zum Reichsgericht. Tätig war er im III. Zivilsenat. Er starb im Amt.

Veröffentlichungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • „Einfluß des Krieges auf Rechte und Verbindlichkeiten des Bürgerlichen Rechts“, Zeitschrift für Rechtspflege in Bayern, Band 10 (1914), S. 348ff.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: "Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929", Berlin 1929 S. 377.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Im Sommersemester 1879, Matrikelbuch der Universität Heidelberg: Winter-Semester 1872/73 bis Winter-Semester 1894/95, Heidelberg 1872–1895, S. 175.
  2. Jens Blecher, Gerald Wiemers (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Leipzig. Teilband IV: Die Jahre 1876 bis 1884, Weimar 2009, S. 190.