Karl Stephan (Politiker)

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Karl Peter Stephan (* 15. Juni 1853 in Heßloch; † 17. Juni 1927 in Worms) war ein deutscher Jurist, hessischer Politiker (NLP) und Abgeordneter der 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen.

Karl Stephan war der Sohn des Landwirts und Bürgermeisters Peter Stephan III.[1] und dessen Ehefrau Katharina, geborene Madler. Stephan, der alt-katholischen Glaubens[2] war, heiratete Bertha Barbara geborene Schmidt. Der gemeinsame Sohn Rudi (1887–1915) wurde Komponist.

Er studierte ab 1872 an der TH Darmstadt, 1873 bis 1876 an der Universität Gießen und Universität Leipzig Rechtswissenschaften und wurde zum Dr. jur. promoviert. Ab 1879 war er Rechtsanwalt in Worms, wo er später zum Justizrat ernannt wurde.

Von 1911 bis 1918 gehörte er der Zweiten Kammer der Landstände an. Er wurde für den Wahlbezirk Rheinhessen 16/Worms II. gewählt. 1887 bis 1908 war er Stadtverordneter in Worms.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 370.
  • Klaus-Dieter Rack, Bernd Vielsmeier: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biografische Nachweise für die Erste und Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen 1820–1918 und den Landtag des Volksstaats Hessen 1919–1933 (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 19 = Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission. NF Bd. 29). Hessische Historische Kommission, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-88443-052-1, Nr. 867.
  • Hans Georg Ruppel, Birgit Groß: Hessische Abgeordnete 1820–1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Kammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen (= Darmstädter Archivschriften. Bd. 5). Verlag des Historischen Vereins für Hessen, Darmstadt 1980, ISBN 3-922316-14-X, S. 248.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. bezüglich des Namensbeizeichens „III.“ vergleiche die Verordnung, die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbürger betreffend
  2. Beschlüsse der vierten Synode der Altkatholiken des Deutschen Reiches, gehalten zu Bonn am 23., 24. und 25. Mai 1877. Amtliche Ausgabe. Bonn 1877, S. 72.