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Kategorie:Ehemalige Territorialabtei

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Der Begriff Territorialabtei entstammt dem neueren Kirchenrecht. Ein gleichbedeutender Alternativbegiff lautet Gebietsabtei. In früheren Zeiten wurden vom eigentlich zuständigen Bischof unabhängige Klöster im Rang einer Abtei als Exem(p)te Abtei, Gefreite Abtei oder Abbatia nullius (dioeceseos) bezeichnet. Abteien, die ehemals diesen Status hatten und heute nicht mehr besitzen oder aufgelöst wurden, sind hier verzeichnet.