Kategorie Diskussion:Betroffener eines Parteiausschlussverfahrens

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Agathenon in Abschnitt Kategoriebeschreibung
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Kategoriebeschreibung[Quelltext bearbeiten]

Es heißt derzeit, es werden alle Personen eingeordnet gegen die ein Parteiausschluss beantragt wurde, selbst wenn diese Anträge abgelehnt wurden und es nicht zu einem Parteiausschluss kam. Dies halte ich für unangemessen. Anträge auf Parteiausschluss gibt es jede Menge, in allen Parteien. Die allermeisten (mit Sicherheit über 99 %) werden als unbegründet abgelehnt. Zugespitzt: Gegen so gut wie jeden Politiker wird irgendwann von irgendeinem unzufriedenen Parteifreund (jedes einfache Mitglied kann das beantragen) der Ausschluss beantragt. Natürlich gibt es Ausnahmen, zB wenn es zu überregionaler Berichterstattung kam, in denen auch gescheiterte Parteiausschlussverfahren relevant sind. In den meisten Fällen aber nicht. Beste Grüße ----nf com edits 15:05, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Bißchen Tempo rausnehmen. Das Parteiausschlußverfahren einer relevanten Person sollte belegt sein. Deine Meinung ist dir unbenommen, aber du darfst gern bei den Politikerbios nach Parteiausschlußverfahren wühlen. Ersatzweise freue ich mich auf jede Menge Artikel von relevanten Politikern, die ein Parteiausschlußverfahren hinter sich haben. Anträge auf Parteiausschluss gibt es jede Menge, in allen Parteien. Da scheinst du mehr als ich zu wissen. An so ein Verfahren sind zum. bei heutigen deutschen Parteien hohe Hürden gebunden. Bei historischen Parteien muß es belegt sein. Es steht dir frei, die Kat zu füllen.--scif (Diskussion) 15:28, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Außerdem kann ich das Wort Antrag in der Katbeschreibung nicht finden. Nicht jeder Antrag führt auch zu einem Verfahren, schon weil die Hürden (wie Scialfa richtig schreibt) sehr hoch liegen. Verbesserungsvorschläge zur Beschreibung sind natürlich willkommen. fg Agathenon 15:34, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Die Hürde für einen Parteiausschluss sind sehr hoch, da habt ihr Recht. Es gibt jedoch überhaupt keine Hürde, den Parteiausschluss zu beantragen. Jedes einfache Mitglied kann bei der zuständigen Landesschiedskommission der jeweiligen Partei den Ausschluss eines anderen Mitglieds beantragen. Diese Kommissionen, die in den Parteien gewählt sind, befinden dann über den Antrag. Die allermeisten Anträge sind wie gesagt nicht ausreichend begründet und werden deshalb abgewiesen. Das Parteiausschlussverfahren beginnt jedoch mit dem Antrag. Die Beantragung allein sagt nicht viel aus und ist nicht ausreichend um relevant für die Biografie des vom Antrag Betroffenen sein. ----nf com edits 15:51, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Der Antrag alleine führt auch bei der aktuellen Beschreibung nicht zum Eintrag in die Kategorie. Den gibt es erst, wenn die betreffenden Parteiorgane tatsächlich ein Ausschlußverfahren einleiten, und dafür ist die Zustimmung mindestens des Kreisvorstands nötig. Nonsensanträge werden damit schon ausgefiltert, bevor es zum Verfahren kommt. Wo genau liegt das Problem? fg Agathenon 16:10, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Die Zustimmung des Kreisvorstandes ist nicht nötig! Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung. Die Schiedskommision muss das Verfahren nicht einleiten oder annehmen. Sie entscheidet über den Antrag. Nichtbefassung ist nicht vorgesehen. Ob das in allen Parteien so ist, bin ich nicht sicher. Bei drei im Bundestag vertretenen Parteien ist aber definitiv so. ----nf com edits 16:20, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
(BK) als Konsequenz aus deinem Einwand habe ich in der Beschreibung das Wort Parteiausschluss verlinkt, damit sollten künftige Mißverständnisse ausgeschlossen sein. Das Wort Antrag findet sich allerdings auch im Artikel nicht. Danke & fg, Agathenon 16:25, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Abschließend kann ich nur nochmals wiederholen: man solle mir erst einmal die Masse von belegten Ausschlußanträgen von für WP relevanten Parteimitgliedern vorlegen. Es wird ja gerade so getan, als ob die Kategorie zu explodieren scheint. Das ist erkennbar nicht der Fall. Man kann natürlich über alles eine theoretische Diskussion entfachen, man kann aber auch einfach mal in die Praxis schauen. Hier wird ein Problem diskutiert, wo keines ist.--scif (Diskussion) 09:04, 14. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ganz richtig. Abschließend noch ein Hinweis aus der Praxis darauf, daß ein Ausschlußantrag durch ein Einzelmitglied nicht automatisch zum Verfahren führt: Boris Palmer, der aktuell (zu Recht) nicht in der Kategorie steht. Nicht einmal ein Landesvorstand kann eigenmächtig ein Ausschlußverfahren einleiten, soviel zur Hürdenhöhe. Schon die verhindert ein unkontrollierbares Wachstum der Kategorie. Imho kann hier geschlossen werden. fg Agathenon 14:07, 14. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Zustimmung zu scif. Als Nachtrag: Offenbar in Parteien unterschiedlich. In der Linken werden dauernd Ausschlussanträge von Einzelpersonen gestellt und auch verhandelt. Danke für Eure Zeit. hier vorerst erledigt. ----nf com edits 20:32, 14. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Stimmt, das wird in verschiedenen Parteien unterschiedlich gehandhabt. Es steht jedem frei, eine Kategorie:Betroffener eines Parteiausschlussverfahrens (Die Linke) als Unterkategorie anzulegen, falls es mindestens einen Personenartikel mit Beleg für ein Ausschlußverfahren gibt. Frohe Feiertage wünscht euch Agathenon 21:05, 14. Apr. 2022 (CEST)Beantworten