Kategorie Diskussion:Historische Rechtsquelle

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Benedictus Levita in Abschnitt Rechtsquelle historischer Staaten ≠ historische Rechtsquelle
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Wie kommt das?[Quelltext bearbeiten]

Unter E steht ein Artikel mit G (Gesetz betreffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung). Wie kommt das? Merker 20:23, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Rechtsquelle historischer Staaten ≠ historische Rechtsquelle[Quelltext bearbeiten]

Die Einordnung der Rechtsquellen historischer Staaten unter historische Rechtsquelle ist sehr schief, viele alte Rechtsquellen haben immer noch Rechtswirkung auf altrechtlich Sachverhalte. So gelten in den meisten Bundesländern noch die alten Police-Verordnungen der jeweiligen Vorgängerstaaten für Widmungen von öffentlichen Wege und Plätze, sowie Wasser-, Mühlen- und anderen Nutzrechten vor dem Inkrafttreten des jeweiligen Landeswegegesetzes (ich hatte schon welche aus dem alten Reich und aus der Franzosenzeit, ich kenne aber auch eine Entscheidungen des LG Wuppertal aus dem Jahr 2012, die sich auf eine Ordnungen aus dem 16. Jahrhundert bezieht. LG Wuppertal, Urteil vom 12.12.2012 - 8 S 52/12: Vorliegend ist nicht sicher, wann der Weg entstanden ist. Erkennbar ist hingegen, dass es im Zeitraum 1914 - 1927 Bestrebungen gab, den F Weg zu einem Fahrweg auszubauen. In diesem Zeitpunkt waren die wegerechtlichen Vorschriften der Jülich-Bergischen-Polizeiordnung vom 10. Oktober 1554 und 15. Mai 1558 in Kraft). Benedictus Levita (Diskussion) 16:26, 4. Okt. 2016 (CEST)Beantworten