Kategorie Diskussion:Jurist in der Polizeiverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kriddl in Abschnitt Einordnung in Kategorie "Verwaltungsjurist" fraglich
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Vereinheitlichung der Auswahlangaben Warum sind bei den ausgewählten Personennamen nur in Ausnahmefällen weitere Angaben über Zugehörigkeiten/Mitgliedschaften zu finden (z.B. NSDAP, SS-Mitglied)? Sollten vereinzelte Angaben zur Personen-Unterscheidung aufgeführt sein, müßte mindestens ein weiterer gleicher Name vorhanden sein, was im vorliegenden Fall nicht zutrifft. -- Cdbarnim 18:57, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Einordnung in Kategorie "Verwaltungsjurist" fraglich[Quelltext bearbeiten]

Durch die Einordnung in die Kategorie "Verwaltungsjurist" wird der Eindruck erweckt, dass jeder "Jurist in der Polizeiverwaltung" auch ein Verwaltungsjurist sei. Dies stimmt so nicht. Denn auch als Volljurist (2. Staatsexamen) kann man Polizeivollzugsbeamter geworden sein und als solcher etwa im Stab in der Polizeiverwaltung tätig sein. Dann ist diese Person aber weiter Polizeivollzugsbeamter und eben nicht Verwaltungsjurist.--79.201.116.85 20:14, 5. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Damit ist er also als Jurist in der Verwaltung tätig und damit ein Verwaltungsjurist, mag er im Stab auch gleichzeitig Polizeivollzugsbeamter sein.--Alles Gute Kriddl Du darfst mich auch anschreiben. 14:10, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten